Allgemeine Geschäftsbedingungen für Privatkunden der Instawerk GmbH (Stand 01.10.2026)

Allgemeine Verkaufsbedingungen

Anwendbar im nationalen und internationalen Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern, d.h. gegenüber natürlichen Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB):


1.      GELTUNGSBEREICH

1.1.   Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend „Geschäftsbedingungen“) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen uns und unseren Kunden (nachfolgend „Käufer“). Unsere Geschäftsbedingungen gelten insbesondere für über unsere Online-Bestellplattform www.instawerk.de geschlossenen Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen, insbesondere technischer Bauteile in individueller Auftragsfertigung, unter Zugrundelegung eines Bauteilkonfigurators und Preiskalkulationstools (nachfolgend auch „Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 650 BGB). Sie gelten in ihrer jeweiligen zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung von Ware mit demselben Käufer, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.

1.2.   Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von uns maßgebend.

1.3.   Rechte, die uns nach den gesetzlichen Vorschriften über diese Geschäftsbedingungen hinaus zustehen, bleiben unberührt.

1.4.   Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Käufers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich abzugeben. Zur Wahrung der Schriftform im Sinne dieser Geschäftsbedingungen genügt die Übermittlung per E-Mail oder vergleichbarer (einfacher) elektronischer Textformen.

1.5.   Bei Verwendung von Incoterms gelten die von der Internationalen Handelskammer in Paris (ICC) herausgegebenen Incoterms® in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung.

1.6.   Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen Geschäftsbedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.


2.      PRODUKTSPEZIFIKATION UND VERTRAGSSCHLUSS

2.1.   Die Waren werden ausschließlich auf Basis der vom Käufer schriftlich oder in elektronischer Form bereitgestellten Maßgaben, beispielsweise

·         eines 3D-Modells

·         einer technischen Zeichnung (die für Oberflächengüte, Toleranzen und weitere Merkmale entscheidend ist)

·         weiterer wesentlicher Produktmerkmale (bspw. gewünschter Werkstoff, etwaige Nachbehandlungen und Qualitäts- / Zertifikatsanforderungen etc.)

(nachfolgend gemeinsam „Produktspezifikation“) gefertigt.

2.2.   Der Käufer kann über die Online-Bestellplattform www.instawerk.de, dort unter dem Button „Online Kalkulieren“, entweder die Waren direkt bestellen oder ein Angebot anfragen (nachstehend Buchst. a)). Darüber hinaus kann der Käufer über die Online-Bestellplattform www.instawerk.de, dort über den Button „Mailanfrage“, auch ein Angebot mittels Anfrage über das Kontaktformular (nachstehend Buchst. b)) anfragen. Eine Angebotsanfrage ist ferner auch unabhängig von der Online-Bestellplattform www.instawerk.de über E-Mail möglich (nachstehend Buchst. c)).

a)   Button „Online Kalkulieren“

Wählt der Käufer auf der Online-Bestellplattform www.instawerk.de die Option „Online Kalkulieren“, kann er dort über ein elektronisches Bestellformular bzw. eine Bestellstrecke zunächst die gewünschte Produktspezifikation hochladen bzw. diese ergänzend über eine entsprechende Eingabemaske angeben. Hiernach kann der Käufer entweder über den Button „Direkt online bestellen“ ein verbindliches Angebot abgeben (nachstehend lit. i))) oder über den Button „Schriftliches Angebot anfordern“ ein unverbindliches Angebot anfordern (nachstehend lit. ii)).

i)    Wählt der Käufer die Option „Direkt online bestellen“, wird ihm vor Absenden der Bestellung Gelegenheit gegeben, die Bestellung auf inhaltliche Richtigkeit – insbesondere hinsichtlich Preis und Menge – zu überprüfen und ggf. zu korrigieren. Hierzu werden dem Käufer die wesentlichen Vertragsinhalte, insbesondere die von ihm hochgeladene Produktspezifikationen, der über das Produktkalkulationstool automatisch ermittelte Preis der Ware, Versand-/Zusatzkosten und der Gesamtpreis unmittelbar vor Abgabe seiner Bestellung klar und verständlich in hervorgehobener Weise zur Verfügung gestellt bzw. angezeigt. Vor Abschicken der Bestellung kann der Käufer die Daten jederzeit ändern und einsehen. Das Angebot kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Käufer durch Klicken auf den Button „Ich akzeptiere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der InstaWerk GmbH“ diese Geschäftsbedingungen akzeptiert und dadurch in sein Angebot aufgenommen hat. Zudem ist die Bestellsituation auf der Online-Bestellplattform www.instawerk.de so ausgestaltet, dass der Käufer mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Die entsprechende Schaltfläche ist mit dem Hinweis „Zahlungspflichtig bestellen“ beschriftet. Der Vertragstext sowie die Bestelldaten werden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt und können vom Käufer ausgedruckt und abgespeichert werden. Nach Abschluss des Bestellvorgangs wird der Vertragstext nicht weiter gespeichert. Durch Absenden der Bestellung gibt der Käufer ein rechtsverbindliches Angebot ab, welches wir innerhalb einer angemessenen Frist durch Übermittlung einer Auftragsbestätigung an den Käufer in Textform annehmen können (vgl. nachstehende Ziffer 2.5). Die unverzüglich nach Bestellungseingang elektronisch versandte Bestätigung des Zugangs der Käuferbestellung gilt noch nicht als Annahme.

ii)   Wählt der Käufer die Option „Schriftliches Angebot anfordern“ wird auf Basis der vom Käufer über das elektronische Bestellformular bzw. die Bestellstrecke zur Verfügung gestellten Produktspezifikationen ein Angebot bei uns angefordert.

b)   Button „Mailanfrage“

Wählt der Käufer auf der Online-Bestellplattform www.instawerk.de die Option „Mailanfrage“, kann er über ein elektronisches Bestellformular unter Angabe der Produktspezifikationen ein Angebot von uns anfordern.

c)   E-Mail

Der Käufer kann darüber hinaus unabhängig von der Bestellplattform per E-Mail unter Angabe der Produktspezifikation ein Angebot von uns anfordern.

2.3.   Angebote werden von uns in der Regel in einem Bearbeitungszeitraum von drei Werktagen kundenindividuell ausgefertigt und textförmig (per E-Mail) an den Käufer versandt. Wir sind nicht verpflichtet, dem Käufer auf Basis einer Angebotsanfrage – unabhängig davon, ob diese über die Online-Bestellplattform oder per E-Mail gestellt wird – ein Angebot zu unterbreiten.

2.4.   Unsere Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Dies gilt auch, wenn wir dem Käufer Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen überlassen.

2.5.   Eine Bestellung der Ware durch den Käufer – ob mittels Direktbestellung über die Online-Bestellplattform oder auf ein von uns übermitteltes Angebot – wird für uns erst verbindlich, wenn sie von uns durch eine textförmliche Auftragsbestätigung, die mit einer gesonderten E-Mail versandt wird, bestätigt wird oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer. Das Schweigen von uns auf Bestellungen, Aufforderungen oder sonstige Erklärungen des Käufers gilt nur als Zustimmung, sofern dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Soweit die Auftragsbestätigung von uns offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler enthält, ist sie für uns nicht verbindlich.

2.6.   Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sowie sonstige Beschreibungen der Waren aus den zu dem Angebot gehörenden Unterlagen sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie stellen keine Vereinbarung oder Garantie einer entsprechenden Beschaffenheit der Waren dar.

2.7.   Norm-Angaben beziehen sich auf die jeweils neueste gültige Fassung.

2.8.   Die Vereinbarung einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos bedarf zu deren Wirksamkeit einer ausdrücklichen, gesonderten schriftlichen Vereinbarung.


3.      LIEFERUNG, LIEFERZEITEN, LIEFERVERZÖGERUNGEN, VORBEHALT DER SELBSTBELIEFERUNG

3.1.   Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung DAP gemäß Incoterms® 2020 am Sitz des Käufers. Auf Verlangen und Kosten des Käufers werden wir die Waren an einen anderen Bestimmungsort versenden (nachfolgend „Versendungskauf“), wobei wir in diesem Fall berechtigt sind, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg und Verpackung) selbst zu bestimmen.

3.2.   Für den Umfang der Warenlieferung ist die Auftragsbestätigung von uns maßgebend, in Ermangelung einer solchen die im Einzelfall mit dem Käufer getroffene Absprache. Änderungen des Lieferumfangs bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung durch uns. Design- und Formänderungen der Waren oder Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten, soweit die Änderungen nicht erheblich und für den Käufer zumutbar sind.

3.3.   Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies für den Käufer zumutbar ist. Der Käufer ist zur Annahme und Zahlung der Teillieferungen verpflichtet, es sei denn, die Annahme der Teillieferung ist für ihn unzumutbar oder beeinträchtigt seine sonstigen vertraglichen Rechte.

3.4.   Liefertermine bzw. Lieferfristen (nachfolgend „Lieferzeiten“) werden individuell vereinbart bzw. von uns in der Auftragsbestätigung angegeben. Sofern die Angabe der Lieferzeit in Arbeitstagen erfolgt, bezieht sich dies auf Werktage (Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz von InstaWerk). Sofern individuell keine Lieferzeit vereinbart ist, beträgt die Lieferzeit ca. 4 Kalenderwochen ab Vertragsschluss. Von uns genannte Lieferzeiten sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als „verbindlicher Liefertermin“ oder „verbindliche Lieferfrist“ von uns schriftlich bestätigt worden.

3.5.   Eine Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung durch uns, jedoch nicht vor der vollständigen Beibringung etwaiger vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben, dem Eingang einer vereinbarten Anzahlung sowie der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Erfüllung etwaiger sonstiger Mitwirkungshandlungen des Käufers.

3.6.   Wenn der Käufer vertragliche Pflichten – auch Mitwirkungs- oder Nebenpflichten – insbesondere Eröffnung eines Akkreditivs, Beibringung in- oder ausländischer Bescheinigungen, Leistung einer Vorauszahlung, Prüfung von Zeichnungen oder Mustern oder ähnliches nicht rechtzeitig erfüllt, sind wir berechtigt, unsere Lieferzeiten – unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Käufers – entsprechend den dann gegebenenfalls geänderten Verfügbarkeiten von Produktionskapazitäten bei unseren Zulieferern angemessen hinauszuschieben.

3.7.   Vereinbarte Lieferfristen sind eingehalten, wenn wir bis zu ihrem Ablauf die Waren am Lieferort zur Verfügung stellen bzw. – bei einem Versendungskauf gemäß Ziffer 3.1 – an die zur Ausführung des Transports bestimmte Person übergeben oder der Käufer die Verweigerung der Abnahme angekündigt hat.

3.8.   Da wir Waren ganz oder teilweise auch von anderen Herstellern beziehen, steht die Lieferung unserer Ware unter dem Vorbehalt der vollständigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung, soweit wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben und dieses dem Käufer gegenüber nachweisen.

3.9.   In Fällen der Ziffer 3.8 werden wir den Käufer unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Ware auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. In diesem Fall stehen dem Käufer keine Schadensersatzansprüche gegen uns zu; dies gilt nicht, wenn uns ein Verschulden trifft. Eine etwaige Haftung von uns unterliegt den Beschränkungen gemäß Ziffer 10.

3.10. Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb unseres Einflussbereichs liegende und von uns nicht zu vertretende Ereignisse („höhere Gewalt“), wie bspw.

·      Betriebsstörungen aller Art;

·      Feuer, Naturkatastrophen, Wetter, Überschwemmungen;

·      Krieg, Aufstand, Terrorismus;

·      Transportverzögerungen, Streiks, Aussperrungen oder Ausgangssperren;

·      Mangel an Energie oder Rohstoffen;

·      Arbeitskräftemangel

·      Epidemien, Pandemien;

·      Verzögerungen bei der Erteilung etwaig notwendiger behördlicher Genehmigungen, behördliche/hoheitliche Maßnahmen oder Verbote (z.B. Sanktionen, Embargos oder sonstige exportkontrollrechtliche Vorschriften)

entbinden uns für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung bzw. Leistung. Vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen bzw. -termine verlängern sich um die Dauer der Störung; vom Eintritt der Störung wird der Käufer in angemessener Weise unterrichtet. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als zwei Monate, ist jede Partei berechtigt, von dem betroffenen Vertrag zurückzutreten.

3.11. Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich.

3.12. Geraten wir in Lieferverzug, so kann der Käufer pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 5% des Lieferwerts der verspätet gelieferten Ware. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Käufer gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

3.13. Wegen einer Verzögerung der Lieferung ist der Käufer nur unter der Voraussetzung zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Geltendmachung von Schadensersatz berechtigt, dass die Verzögerung von uns zu vertreten ist.

3.14. Die Rechte des Käufers gemäß dieser Geschäftsbedingungen sowie unsere vertraglichen und gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.


4.      GEFAHRÜBERGANG, ABNAHME, ANNAHMEVERZUG

4.1.   Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht in Übereinstimmung mit der vereinbarten Incoterms® Klausel, spätestens jedoch mit der Übergabe auf den Käufer, über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

4.2.   Gerät der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder wird die Verladung oder Beförderung der Ware aus einem anderen Grunde den der Käufer zu vertreten hat, verzögert, so sind wir berechtigt, auf Kosten und Gefahr des Käufers, die Waren nach beliebigem Ermessen einzulagern, alle zur Erhaltung der Ware für geeignet erachteten Maßnahmen zu treffen und die Ware als geliefert in Rechnung zu stellen. Dasselbe gilt, wenn versandbereit gemeldete Ware nicht innerhalb von 4 Arbeitstagen abgerufen wird. Die gesetzlichen Vorschriften über den Annahmeverzug bleiben unberührt.

4.3.   Der Käufer ist verpflichtet, unbeschadet der Regelung in Ziffer 1.1, die Waren bei Lieferung auf äußerlich erkennbare Schäden zu untersuchen sowie etwaige Schäden gegenüber dem Transportunternehmen, welches die Lieferung durchführt, anzuzeigen und sich eine entsprechende schriftliche Bestätigung ausstellen zu lassen. Kommt der Käufer dieser Pflicht nicht nach, ist er gegenüber uns zum Ersatz der daraus resultierenden Schäden verpflichtet.

4.4.   Falls und soweit wir als Hersteller von Verpackungen nach § 15 Abs. 1 S. 1 des Verpackungsgesetzes anzusehen sind, sind wir verpflichtet, gebrauchte, restentleerte Verpackungen der gleichen Art, Form und Größe wie die von uns in Verkehr gebrachten am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurückzunehmen, um sie der Wiederverwendung oder der Verwertung zuzuführen. Hierdurch wird die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sichergestellt. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 2008/98/EG sichergestellt werden. Abweichend hierzu vereinbaren der Käufer und wir gemäß § 15 Abs. 1 S. 4 des Verpackungsgesetzes, dass der Käufer diese Rücknahmeverpflichtungen gemäß § 15 des Verpackungsgesetzes im Hinblick auf die von uns an ihn gelieferten Verpackungsmaterialien übernimmt und die die fachgerechte und ordnungsgemäße Verwertung der Verpackungen für uns sicherstellt. Die entstehenden Kosten für Rücknahme und Verwertung sind durch den Käufer zu tragen.


5.      PREISE

5.1.   Es gilt der vereinbarte Preis in EURO, der sich aus der Auftragsbestätigung ergibt.

5.2.   Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung DAP gemäß Incoterms® 2020 ausschließlich Verpackung. Bei einem Versendungskauf gemäß Ziffer 3.1 trägt der Käufer die Transportkosten sowie die Kosten einer gegebenenfalls vom Käufer gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt – auch abweichend von einem etwaig vereinbarten Incoterm – der Käufer.


6.      ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

6.1.   Sofern nicht anders vereinbart haben Zahlungen spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug, bei uns eingehend zu erfolgen. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung. Eine Zahlung gilt dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.

6.2.   Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzuges zum jeweils geltenden gesetzlichen Zinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.

6.3.   Gegenansprüche des Käufers berechtigen ihn nur dann zur Aufrechnung, wenn sie rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Käufers insbesondere gem. Ziffer 9.8. S. 2 dieser Geschäftsbedingungen unberührt.

6.4.   Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, auf sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofortige Zahlung zu verlangen, auch wenn diese noch nicht fällig sind. Darüber hinaus sind wir berechtigt, weitere Lieferungen zurückzubehalten.

6.5.   Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzungen bleiben unberührt.

6.6.   Trifft der Käufer bei Vornahme der Zahlung keine Bestimmung, so wird zunächst die fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden diejenige, welche uns geringere Sicherheit bietet, unter mehreren gleich sicheren die dem Käufer lästigere, unter mehreren gleich lästigen die ältere Schuld und bei gleichem Alter jede Schuld verhältnismäßig getilgt.


7.      DATENSCHUTZ

7.1.   Wir erheben und verarbeiten ausschließlich personenbezogene Daten, die für den Bestellvorgang und die Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Soweit es sich um personenbezogene Daten des Käufers handelt verarbeiten wir diese aufgrund von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit b DSGVO. Sofern personenbezogene Daten Dritter betroffen sind (z.B. Familienangehörige des Käufers) verarbeiten wir diese aufgrund von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO.

7.2.   Sollten personenbezogene Daten Dritter betroffen sein, für die eine Einwilligung erforderlich ist, hat der Käufer sicherzustellen, dass die Übermittlung personenbezogener Daten an uns, gerade den Bestellvorgang betreffend, von der Einwilligung betroffener Dritter getragen ist und stellt uns im Innenverhältnis von allen damit verbundenen Ansprüchen und Forderungen Dritter frei. Art 82 DSGVO bleibt unberührt.

7.3.   Die Datenschutzerklärung ist auf unserer Homepage abrufbar und enthält die nähere Ausführung zum Umgang mit käuferbezogenen Daten.


8.      EIGENTUMSVORBEHALT

8.1.   Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor (nachfolgend auch „Vorbehaltsware“).

8.2.   Die Vorbehaltswaren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf Vorbehaltswaren erfolgen.

8.3.   Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltswaren für die Dauer des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln.

8.4.   Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen, die uns nicht gehören, zu einer einheitlichen Sache verbunden, so erwerben wir Miteigentum an der einheitlichen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu den anderen Sachen im Zeitpunkt der Verbindung. Wird die Vorbehaltsware in der Weise mit anderen Sachen verbunden, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, überträgt der Käufer an uns bereits jetzt anteilsmäßig Miteigentum an dieser Sache. Wir nehmen diese Übertragung an. Die Regelungen dieser Ziffer 8.4 gelten entsprechend, wenn die Vorbehaltsware mit anderen Sachen verarbeitet wird.

8.5.   Wir sind auf Verlangen des Käufers verpflichtet, bestehende Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten unter Berücksichtigung banküblicher Bewertungsabschläge die Forderungen von uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.


9.      MÄNGELANSPRÜCHE DES KÄUFERS

9.1.   Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage/Installation oder mangelhafter Anleitungen) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB) und die Rechte des Käufers aus gesondert abgegebenen Garantien insbesondere seitens des Herstellers.

9.2.   Wir gewährleisten, dass die Waren bei Gefahrübergang den subjektiven Anforderungen (§ 434 Abs. 2 BGB) nach Maßgabe der im Einzelfall mit dem Käufer getroffenen Vereinbarungen über die Beschaffenheit der Waren (einschließlich Zubehör, Anleitungen, Montage- und Installationsanleitungen) entsprechen (§ 434 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3 BGB). Als Beschaffenheitsvereinbarung in diesem Sinne gilt, sofern nicht anderweitig vereinbart, ausschließlich die zwischen den Parteien vereinbarte Spezifikation auf Basis der vom Käufer bereitgestellten Produktspezifikation. Sofern ebenfalls nicht abweichend vereinbart, ist eine vorausgesetzte Verwendung für die Ware ausdrücklich ausgeschlossen (§ 434 Abs. 2 Nr. 2 BGB).

9.3.   Darüber hinaus stehen dem Käufer die gesetzlichen Mängelansprüche zu bei

a)   Montagefehlern (§ 434 Abs. 4 BGB) oder

b)   bei Lieferung einer anderen als der geschuldeten Sache (§ 434 Abs. 5 BGB).

9.4.   Die Gewährleistung von uns für objektive Anforderungen an die Waren (§ 434 Abs. 3 BGB) wird beschränkt

a)   durch wirksame Vereinbarungen über die subjektiven Anforderungen im Sinne von Ziffer 9.2, welche – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung im Einzelfall – gegenüber objektiven Anforderungen stets vorrangig sind; und

b)   durch die Bestimmungen in nachfolgender Ziffer 9.5.

9.5.   Die Waren entsprechen den objektiven Anforderungen, wenn sie

a)   eine Beschaffenheit aufweisen, die der Käufer unter Berücksichtigung der öffentlichen Äußerungen erwarten kann, die wir, insbesondere in der Werbung oder auf dem Etikett, abgegeben haben; für öffentliche Äußerungen Dritter übernehmen wir jedoch keine Haftung,

b)   der Beschaffenheit einer Probe oder eines Musters entsprechen, die oder das wir dem Käufer vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt haben, und

c)   mit dem Zubehör einschließlich der Verpackung, der Montage- oder Installationsanleitung sowie anderen Anleitungen übergeben wird, deren Erhalt der Käufer erwarten kann.

Im Übrigen wird die Gewährleistung von uns für objektive Anforderungen an die Waren, insbesondere für die gewöhnliche Verwendung und die übliche Beschaffenheit, ausgeschlossen.

9.6.   Der Käufer hat die Mängel bei ihrer Mitteilung an uns in Textform zu beschreiben. Der Beschreibung sind eindeutige Messprotokolle und Foto / Video-Dokumentation beizufügen. Erfolgt eine Mängelrüge zu Unrecht, sind wir berechtigt, die entstandenen Aufwendungen vom Käufer ersetzt zu verlangen, es sei denn, der Käufer weist nach, dass ihn kein Verschulden hinsichtlich der unberechtigten Mängelrüge trifft.

9.7.   Im Falle der Nacherfüllung durch Nachbesserung ist ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Nachbesserungsversuch gegeben.

9.8.   Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

9.9.   Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben; einen Rückgabeanspruch hat der Käufer jedoch nicht.

9.10. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport, Wege-, Arbeits- und Materialkosten tragen wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen und diesen Geschäftsbedingungen, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Käufer die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten ersetzt verlangen, wenn der Käufer wusste oder hätte erkennen können, dass tatsächlich kein Mangel vorliegt.

9.11. In dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.

9.12. Wenn eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer nach den gesetzlichen Vorschriften vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

9.13. Befindet sich der Vertragsgegenstand nicht am Lieferort, trägt der Käufer alle zusätzlichen Kosten, die uns dadurch bei der Behebung von Mängeln entstehen, es sei denn, die Verbringung an einen anderen Ort entspricht dem vertragsgemäßen Gebrauch.

9.14. Nicht als Sachmangel sind, vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung im Einzelfall, darüber hinaus anzusehen:

a)   Beschaffenheiten der Waren, die nachweislich auf einen Widerspruch bzw. Inkonsistenzen zwischen den vom Käufer bereitgestellten Elementen der Produktspezifikation (bspw. zwischen technischer Zeichnung und 3D-Modell) zurückzuführen sind;

b)   der natürliche Verschleiß;

c)   Beschaffenheiten der Waren oder Schäden, die nachweislich nach dem Gefahrübergang infolge unsachgemäßer Behandlung, Lagerung, Pflege oder übermäßiger Beanspruchung oder Verwendung entstehen;

d)   Beschaffenheiten der Waren oder Schäden, die nachweislich aufgrund höherer Gewalt, besonderer äußerer Einflüsse, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, oder aufgrund des Gebrauchs der Waren außerhalb der nach dem Vertrag vorausgesetzten oder gewöhnlichen Verwendung entstehen;

e)   Mängel oder Schäden, die nachweislich auf die Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung, von Anwendungsvorgaben oder Warnhinweisen von uns zurückzuführen sind.

9.15. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe der nachstehenden Ziffern 10 und 11.


10.    HAFTUNG

10.1. Soweit sich aus diesen Geschäftsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen und/oder im Einzelfall getroffenen, individuelle Vereinbarungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

10.2. Die Haftung von uns auf Schadenersatz im Rahmen der Gewährleistung setzt in jedem Falle ein schuldhaftes Verhalten (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) voraus. Die zwingende gesetzliche Haftung für Produktfehler (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) bleibt hiervon unberührt.

10.3. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur

a)   für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b)   für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von uns jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

10.4. Die sich aus Ziffer 10.3 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Waren übernommen wurde und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.

10.5. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gemäß §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.


11.    VERJÄHRUNG

11.1. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme. Es bleibt bei den gesetzlichen Verjährungsfristen:

a)   für die Rechte des Käufers bei arglistig verschwiegenen oder vorsätzlich verursachten Mängeln;

b)   wenn und soweit wir eine Garantie übernommen haben;

c)   für Schadensersatzansprüche des Käufers aufgrund einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; sowie

d)   für Schadenersatzansprüche des Käufers, die wir vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.

11.2. Handelt es sich bei der Ware um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insbes. § 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, §§ 444, 445b BGB).

11.3. Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Waren beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen.


12.    VERTRAULICHKEIT

12.1. Der Käufer und wir verpflichten uns zur Verschwiegenheit hinsichtlich aller vertraulichen Informationen, die im Rahmen unserer Vertragsbeziehung zur gegenseitigen Kenntnisnahme gelangen, es sei denn diese Informationen wurden bereits öffentlich zugänglich gemacht oder der Öffentlichkeit nach Offenlegung ohne ein Verschulden unsererseits zugänglich, ebenso wenn wir die Informationen berechtigterweise von einem Dritten erhalten haben, der seinerseits ohne Verletzung einer Verschwiegenheitsverpflichtung zur Weitergabe berechtigt war.

12.2. Weiterhin gelten unsere Verschwiegenheitsverpflichtungen nicht, wenn wir die vertraulichen Informationen von Gesetzes wegen aufgrund gerichtlicher oder behördlicher Anordnung teilweise oder gänzlich offenlegen müssen. In einem solchen Fall wird der Käufer von uns über die vorliegenden Umstände unverzüglich informiert und es werden von uns alle zumutbaren Maßnahmen unternommen, um den Umfang der Offenlegung auf ein Minimum zu beschränken.

12.3. Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Ziffer 12 sind sämtliche schriftlichen, elektronischen, mündlichen, digital verkörperten oder in anderer Form übermittelten Informationen, die von dem Inhaber der Information an den Empfänger offenbart werden. Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Produkte, Herstellungsprozesse, Informationen über Technologien, wissenschaftliche Informationen, Forschungsziele, Know-how, Erfindungen, geistiges Eigentum, geschäftliche Beziehungen, Geschäftsstrategien, Businesspläne, Finanzplanung, Personalangelegenheiten und digital verkörperte Informationen (Daten). Hervorzuheben sind insbesondere alle technischen Zeichnungen und CAD-Modelle und alle Informationen in Bezug auf diese technischen Zeichnungen und Bauteile, die der Käufer uns offenlegt. Vertraulich zu behandeln sind zudem Unterlagen und Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet oder nach der Art der Information oder den Umständen der Übermittlung als vertraulich anzusehen sind, sowie das Bestehen der Vertraulichkeitsvereinbarung und ihr Inhalt an sich und die Tatsache, dass wir vom Käufer beauftragt wurden.

12.4. Wir verpflichten uns, alle vertraulichen Informationen streng geheim zu halten und ausschließlich zu Zwecken der Auswertung der Bauteilspezifikation, der Lieferinformation, des etwaigen Angebots an den Käufer, des Vertragsschlusses, der Herstellung der bestellten Bauteile sowie der Verbesserung unserer Angebote und der Weiterentwicklung unseres Services zu nutzen.

12.5. Wir verpflichten uns, die vertraulichen Informationen nur gegenüber solchen (Sub-)Unternehmern offen zu legen, die auf die Kenntnis dieser Informationen für die voranstehenden Zwecke angewiesen sind. Dies betrifft vor allem externe Hersteller der bestellten Bauteile. Voraussetzung hierfür ist, dass wir sicherstellen, dass auch diese sich nach Maßgabe dieser Vereinbarung zur Vertraulichkeit verpflichten.

12.6. Wir verpflichten uns, die vertraulichen Informationen durch geeignete und angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen gegen den unbefugten Zugriff Dritter zu sichern und bei der Verarbeitung der vertraulichen Informationen die gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften zum Datenschutz einzuhalten. Dies beinhaltet unter anderem dem aktuellen Stand der Technik entsprechende technische Sicherheitsmaßnahmen zu treffen und die Verpflichtung der Mitarbeiter die Informationen vertraulich zu behandeln und datenschutzrechtliche Regelungen zu beachten.


13.    GEISTIGES EIGENTUM UND GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE

13.1. Alle eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte bezogen auf alle Texte, Dateien und Illustrationen, welche wir dem Käufer zur Verfügung stellen, verbleiben uneingeschränkt bei uns. Ohne unser vorheriges Einverständnis, ist es dem Käufer untersagt, jegliche solcher Unterlagen abzuändern, zu vervielfältigen oder Dritten zugänglich zu machen. Die vorstehenden Regelungen gelten für die Unterlagen des Käufers entsprechend. Wir sind berechtigt, die jeweils notwendigen Unterlagen Dritten zugänglich zu machen, die von uns mit der Herstellung und Lieferung der Ware beauftragt wurden.

13.2. Wir leisten Gewähr dafür, dass die Ware am Ort bzw. in dem Land des Lieferortes frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter ist. Eine Gewährleistung für die Freiheit von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter an anderen Orten bzw. anderen Ländern wird ausdrücklich nicht übernommen.

13.3. Sollten gegen den Käufer von Seiten Dritter berechtigte Ansprüche wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden, so stehen dem Käufer, sofern wir dem nicht durch das Erwirken eines Nutzungsrechts für die Ware oder durch eine Änderung oder einen Austausch der Ware entgegen können, die gesetzlichen Rücktritts- und Minderungsrechte zu.

13.4. Der Anspruch des Käufers auf Schadensersatz richtet sich dabei nach Ziffer 10. dieser Geschäftsbedingungen.

13.5. Der Käufer hat uns über die geltend gemachten Ansprüche Dritter unverzüglich zu informieren. Eine Verletzung der Rechte Dritter darf der Käufer nicht anerkennen und ist darüber hinaus dazu verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass in der Nichtnutzung der Ware kein Anerkenntnis liegt. Der Käufer überlässt uns alle Abwehrmaßnahmen gegen die Geltendmachung von Ansprüchen Dritter und wird alle hierzu erforderlichen Erklärungen abgeben. Sollte der Käufer aus rechtlichen Gründen gehindert sein die Abwehrmaßnahmen uns zu überlassen, wir der Käufer die Abwehrmaßnahmen in Abstimmung mit uns vornehmen. Kommt der Käufer diesen Verpflichtungen nicht nach, so entfallen unsere vorgenannten Verpflichtungen.

13.6. Dem Käufer stehen keine Ansprüche zu, wenn er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat. Im Übrigen gelten für die hier geregelten Ansprüche des Käufers und bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel die Bestimmungen in Ziffer 9 dieser Geschäftsbedingungen entsprechend. Weitergehende Ansprüche des Käufers wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen.

13.7. Der Käufer räumt uns alle erforderlichen Rechte an denen von ihm übermittelten Produktspezifikationen ein, die erforderlich sind, um den Vertrag mit dem Käufer zu erfüllen. Insbesondere leistet der Käufer Gewähr dafür, dass er die entsprechenden Rechte an den Produktspezifikationen hat und die Verwendung der Produktspezifikationen durch uns im Rahmen der Vertragsausführung keine Rechte Dritter verletzt. Sollten Ansprüche Dritter aufgrund der Produktspezifikationen gegen uns geltend gemacht werden, werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und der Käufer wird die Auseinandersetzung mit dem Dritten, soweit rechtlich zulässig, übernehmen und uns von allen Schäden und Aufwendungen (inklusive Kosten der Rechtsverteidigung) freistellen. Wir werden die Ansprüche des Dritten nicht anerkennen. Sollten wir aus rechtlichen Gründen gehindert sein, die Abwehrmaßnahmen dem Käufer zu überlassen, werden wir die Abwehrmaßnahmen in Abstimmung mit dem Käufer vornehmen.


14.    KEIN WIDERRUFSRECHT DES KÄUFERS

Das gesetzliche Widerrufsrecht des Verbrauchers bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen (§§ 355, 356 BGB) besteht, soweit die Parteien – wie hier – nichts anderes vereinbart haben, u.a. nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

Da die zwischen uns und dem Käufer geschlossenen Verträge den Verkauf und/oder die Lieferung technischer Bauteile oder anderer beweglicher Sachen zum Gegenstand haben, die nicht vorgefertigt sind, sondern individuell nach Käuferwunsch (Konfiguration) in dessen Auftrag gefertigt werden (Auftragsfertigung), steht dem Käufer kein Widerrufsrecht zu.


15.    EXPORTKONTROLLE UND SANKTIONEN

15.1. Die von uns zu liefernden Waren (einschließlich Software und Technologie) und/oder zu erbringenden Dienstleistungen und/oder zu gewährenden Rechte, Kenntnisse oder Lizenzen sowie die daraus resultierenden Arbeitsergebnisse können nationalen, europäischen oder internationalen Exportbeschränkungen unterliegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf bestehende EU- und deutsche exportkontrollrechtliche Bestimmungen sowie EU-Embargomaßnahmen und Sanktionen gegen bestimmte Länder und/oder Personen und als solche kontrolliert sein (nachfolgend zusammenfassend als „kontrollierte Güter” bezeichnet). Soweit solche Exportbeschränkungen gelten, erkennt der Käufer deren Gültigkeit an und verpflichtet sich, die sich daraus ergebenden Beschränkungen zu beachten und einzuhalten. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass die kontrollierten Güter an Dritte weitergegeben werden. Alle vertraglichen Aktivitäten unterliegen jederzeit der Voraussetzung, dass keine Hindernisse für die Erfüllung aufgrund aller geltenden nationalen, europäischen oder internationalen Exportkontroll- und Sanktionsgesetze und -vorschriften sowie deren Änderungen bestehen.

15.2. Unter keinen Umständen dürfen die kontrollierten Güter direkt oder indirekt natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Institutionen zur Verfügung gestellt werden, die persönlichen Sanktionen der Europäischen Union unterliegen (insbesondere gemäß den einschlägigen Embargovorschriften oder Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung). Darüber hinaus ist die Verwendung der kontrollierten Güter in Verbindung mit (i) chemischen oder biologischen Waffen oder Kernwaffen oder anderen nuklearen Sprengkörpern oder (ii) Raketen, die solche Waffen transportieren können, oder (iii) einer militärischen Endverwendung oder (iv) dem Bau oder Betrieb von Anlagen für nukleare Zwecke ohne die vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung durch uns verboten.

15.3.  No-Russia/No-Belarus: Wenn es sich bei den kontrollierten Gütern um solche handelt, die unter Artikel 12g und/oder Artikel 12ga der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russland-Embargo-Verordnung) und/oder Artikel 8g der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 (Weißrussland-Embargo-Verordnung) fallen und die Lieferung in ein Drittland außerhalb der Europäischen Union erfolgt, das kein Partnerland im Sinne der Embargo-Verordnungen ist, ist jeder (Weiter-)Verkauf und/oder jede (Weiter-)Ausfuhr und/oder jede andere Art der Lieferung und/oder Weitergabe der kontrollierten Güter, direkt oder indirekt, unverändert oder in andere Produkte integriert, nach Russland und/oder Belarus und/oder über Dritte zur Verwendung in Russland und/oder Belarus strengstens untersagt. Bei einem Verstoß gegen dieses Verbot sind wir berechtigt, vom Käufer eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 % des Kaufpreises für die betroffenen kontrollierten Güter sowie Ersatz aller uns entstandenen Schäden, einschließlich der Verhängung von Geldbußen, zu verlangen. Die Vertragsstrafe wird mit dem zu zahlenden Schadensersatz verrechnet. Wir sind außerdem berechtigt, von noch nicht erfüllten Verträgen zurückzutreten oder diese Verträge mit sofortiger Wirkung zu kündigen und/oder die Geschäftsbeziehung mit dem Käufer zu beenden. Wir behalten uns außerdem das Recht vor, die zuständigen Behörden in der Europäischen Union über jeden Verstoß gegen dieses Verbot zu informieren.

15.4. Der Käufer hat uns unverzüglich und unaufgefordert über bestehende Exportbeschränkungen (Verbote oder Genehmigungspflichten) in Bezug auf die kontrollierten Güter und deren beabsichtigte Weitergabe an Dritte zu informieren ebenso wie darüber, ob die Waren, die auf Grundlage der diesen Allgemeinen Verkaufsbestimmungen unterliegenden Geschäftsbeziehung geliefert werden, für den Einbau in oder die Nutzung im Zusammenhang mit kontrollierten Gütern bestimmt sind. Der Käufer ist verpflichtet, uns alle Informationen, Unterlagen und Daten zur Verfügung zu stellen, die zur Beurteilung des Vorliegens von Ausfuhrbeschränkungen und insbesondere zur Beantragung von Genehmigungen erforderlich sind, und darüber hinaus uns vollständig und wahrheitsgemäß über den endgültigen Bestimmungsort und die Endverwendung der kontrollierten Güter zu informieren und uns nach besten Kräften dabei zu unterstützen, gegebenenfalls erforderliche Genehmigungen zu erhalten.

15.5. Verspätungen aufgrund von Ausfuhrprüfungen oder Genehmigungsverfahren führen dazu, dass Fristen und Liefertermine unwirksam werden. Ist die Lieferung oder Leistung für uns aufgrund einer Ausfuhrbeschränkung, z. B. weil die Lieferung oder Leistung verboten ist oder eine erforderliche Genehmigung nicht erteilt wird, ganz oder teilweise unmöglich, gilt der Vertrag hinsichtlich der betroffenen Teile als nicht geschlossen. Wir behalten uns außerdem vor, jederzeit die Kündigung oder den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Erhaltene Vorauszahlungen werden dem Käufer unter Abzug der uns durch die Ausführung des Auftrags entstandenen Kosten und Aufwendungen zurückerstattet. Im Übrigen sind Ansprüche in diesem Fall gegenseitig ausgeschlossen.

15.6. Der Käufer wird sich nach besten Kräften bemühen sicherzustellen, dass der Zweck dieses Abschnitts 15 nicht durch Dritte in der nachgelagerten Handelskette, einschließlich möglicher Wiederverkäufer, vereitelt wird, und wird einen angemessenen Überwachungsmechanismus einrichten und aufrechterhalten, um ein solches Verhalten Dritter aufzudecken. Der Käufer wird uns auf Anfrage Informationen über die Einhaltung der in diesem Abschnitt 15 enthaltenen Verpflichtungen zur Verfügung stellen und uns unverzüglich über etwaige Probleme bei der Anwendung dieses Abschnitts 15 informieren.


16.    RECHTSWAHL; GERICHTSSTAND

16.1. Für diese Geschäftsbedingungen und die Rechtsbeziehung zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

16.2. Ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer herrührenden Ansprüche ist unser Geschäftssitz, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Wir sind auch zur Klageerhebung am Wohnsitz des Käufers sowie an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand berechtigt.


17.    SCHLUSSBESTIMMUNGEN

17.1. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in diesen Geschäftsbedingungen eine Lücke befinden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame oder durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem Zweck dieser Geschäftsbedingungen vereinbart worden wäre, sofern die Parteien die Angelegenheit von vorne herein bedacht hätten.

17.2. Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers auf Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung von uns möglich, die wir allerdings nur verweigern dürfen, wenn bei uns ein schützenswertes Interesse an dem Übertragungsausschluss besteht und berechtigte Belange des Käufers an der Übertragbarkeit des Rechts das schützenswerte Interesse von uns an dem Übertragungsaus-schluss nicht überwiegen.

17.3. Wir dürfen hinsichtlich jeder Vertragserfüllung Dritte oder Erfüllungsgehilfen hinzuziehen.

17.4. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen, einschließlich etwaiger Nacherfüllungen, ist unser Geschäftssitz.

Anlage W

Standard-Warentarifnummern für individuell gefertigte CNC-Bauteile für technische Anwendungen aus:

Aluminium: 7616 9990 99 0

Stahl / Edelstahl: 7326 9098 90 0

Kunststoff: 3926 9097 90 0

Titan: 8108 9090 99 0

Buntmetall: 7419 8090 98 0

Keramik: 6909 9000 00

Sauerstofffreies Kupfer: 7419 8090 99 0

Quarzglas: 7020 0010 90 0

Edelmetall: 7115 9000 00 0

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Privatkunden der Instawerk GmbH (Stand 24.09.2020)



1. Geltungsbereich


Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Instawerk GmbH richten sich ausschließlich an unsere Verbraucher-Kunden. Verbraucher gem. § 13 BGB ist dabei jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Ein Vertragsschluss mit Unternehmern ist ebenfalls möglich, jedoch gelten hierfür die eigens dafür vorgesehenen AGB. Diese sind ebenfalls auf der Homepage unter Geschäftskunden AGB zu finden.

Die AGB gelten für sämtliche geschäftlichen Kontakte mit unseren Verbraucher-Kunden und für unsere nach Maßgabe des Vertrags angebotenen Waren und Leistungen über die Online-Bestellplattform www.instawerk.de. Diese ermöglicht dem Kunden eine Auftragsfertigung für individuelle Fräsbauteile unter Zugrundelegung eines Bauteilkonfigurators und Preiskalkulationstools.


2. Vertragsschluss


Der Vertrag wird mit der Instawerk GmbH geschlossen.

Der Kunde lädt über die Online-Bestellplattform www.instawerk.de unter Angabe wesentlicher Merkmale für individuelle Frästeile ein 3D-Modell hoch. Ein Preiskalkulationstool berechnet dann auf dieser Grundlage einen Preis für das individuelle Bauteil. Dieser voraussichtliche Preis sowie die Lieferzeit werden dem Kunden nach der Auswertung direkt angezeigt und stellen zunächst eine unverbindliche Lieferinformation dar.

Der Kunde kann über ein elektronisches Bestellformular ein verbindliches Angebot mit dem Inhalt der Lieferinformation abgeben. Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen können. In der Regel sollte die Bearbeitung maximal drei Werktage dauern.

Ergibt unsere nochmalige Überprüfung der durch das Preiskalkulationstool berechneten Lieferinformation nach Bestellungseingang eine Abweichung des Preises, so wird der Kunde umgehend per E-Mail hierüber informiert. In diesem Fall wird keine verbindliche Auftragsbestätigung von uns erteilt und ein Vertrag kommt noch nicht zustande. Abweichungen können sich vor allem durch nicht fräsgerechte Konstruktionen des Kunden, die zu Mehraufwendungen führen und durch nicht umsetzbare Konstruktionen des Kunden aufgrund mangelhafter Konstruktion, ergeben. Ferner können Abweichungen des Preises entstehen, wenn der Fertigungsauftrag des Bauteils des Kunden eine weitaus höhere Komplexität aufweist, als dies branchenüblich ist.

Dem Kunden wird in diesem Fall, wenn sich also Abweichungen ergeben, ebenfalls per E-Mail auf Grundlage der neuen Kalkulation unter Angabe des Preises und der Lieferzeit ein freibleibendes Angebot zugetragen, das dieser innerhalb von zwei Wochen per E-Mail annehmen kann.

Dem Verbraucher-Kunden steht nur diese Bestelloption im Sinne einer direkten Bestellung zur Verfügung. Das Anfordern eines schriftlichen Angebots durch uns ist damit nicht möglich.


3. Bezahlung und Lieferbedingungen


Der beim Online-Bestellvorgang angegebene Endpreis beinhaltet alle Kosten wie Versandkosten, Frachtkosten, Zölle, Gebühren, Verpackung, Handling etc. inklusive aller anfallender Steuern. Es fallen keine zusätzlichen Kosten für den Kunden an.

Unserem Kunden steht die Vorkasse als Zahlungsmodalität zur Verfügung. Diese ist auch in dem Bestellformular aufgeführt.

Der Kauf auf Rechnung ist für unseren Verbraucher-Kunden nicht möglich.

Unserem Kunden stehen Aufrechnungsrechte gegen die Entgeltforderung nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind und mit unserer Hauptforderung im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen. Dies gilt auch für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.


4. Pflichten des Kunden


Der Kunde versichert uns, in seiner Eigenschaft als Verbraucher gem. § 13 BGB zu handeln.

Den Kunden trifft die Pflicht, fräsgerechte Konstruktionen und normgerechte Zeichnungen hochzuladen, um Fehlkalkulationen, die auf den Konstruktionen des Kunden beruhen, zu verhindern.

Unser Kunde verpflichtet sich, uns mit dem Hochladen und der Bestellung alle für die Herstellung des Bauteils relevanten Daten zu übermitteln. Hierbei muss zudem die Konsistenz zwischen dem 3D-Modell, den gewählten Spezifikationen und technischen Zeichnungen gewährleistet sein.

Wir überprüfen nicht, ob das bestellte Bauteil funktionstechnisch für einen vom Kunden bestimmten Zweck eingesetzt werden kann. Die Geeignetheit hierfür hat der Kunde selbst abzuschätzen.

Eine Haftung für eine solche Zweckverfehlung scheidet daher aus. Ebenso lehnen wir eine Haftung für die Beschaffenheit und Funktionsfähigkeit des Bauteils ab, wenn diesbezügliche Mängel auf fehlerhaften Daten des Kunden beruhen.

Dieser Gewährleistungsausschluss gilt nicht für den Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unsererseits.

Der Kunde versichert uns, dass sowohl durch das Hochladen und Verwenden der Daten als auch durch die Herstellung und Lieferung des Bauteils, Rechte Dritter und im jeweiligen Fall einschlägige Gesetze nicht verletzt werden.

Die Bestellung und Verwendung des Bauteils durch den Kunden darf ausschließlich zu gesetzeskonformen Zwecken erfolgen.

Weiterhin willigt der Kunde in die anonymisierte Datenübermittlung hinsichtlich seiner individuellen Bauteilbestellung durch uns an unsere jeweiligen Partner, die das Bauteil anfertigen, ein.

Der Kunde räumt uns die zur Durchführung des Vertrags notwendigen Nutzungsrechte ein.

Der Kunde versichert uns, das Bauteil nicht als sicherheitsrelevantes Bauteil, als Waffe, in Personenbeförderungsmitteln, bemannten und unbemannten Flug- oder Fahrzeugen, medizinischen Geräten oder Implantaten, in Chemie- und pharmazeutischen Anlagen sowie Bauwerken einzusetzen.

Zudem sichert uns der Kunde zu, das Bauteil nicht zu exportieren.

Von sämtlichen berechtigten Ansprüchen Dritter infolge der schuldhaften Verletzung vorgenannter Pflichten durch den Kunden gegen uns, hat der Kunde uns und unsere Auftragnehmer auf erstes Anfordern freizustellen. Er trägt sämtliche Kosten und Aufwendungen, die uns und unseren Auftragnehmern hierbei entstehen. Dies inkludiert auch Rechtsverfolgungs- und Rechtsverteidigungskosten in angemessener Höhe.

Die Freistellungsverpflichtung unseres Kunden betrifft nicht nur eine gegen unsere AGB verstoßende Produktverwendung. Ferner besteht eine solche auch bei Datenschutzverletzungen, Produktfehlern und weiteren tatsächlichen oder behaupteten Schutzrechtsverletzungen Dritter, die der Kunde zu vertreten hat.

Der Kunde ist in diesem Zusammenhang verpflichtet, uns unverzüglich über aufkommende oder bestehende Anspruchsbehauptungen und Verletzungsfälle zu informieren und den Verletzungsansprüchen Dritter mit unserem Einvernehmen entgegenzuwirken.

Der Kunde hat eine reibungslose und sichere Kommunikation, vor allem den Kontakt per E-Mail, sicherzustellen. Dies umfasst vor allem auch die Richtigkeit all seiner Kontaktdaten und das etwaige Abstellen der Spamfilterfunktion für unseren Kontakt.


5. Eigentumsvorbehalt


Die Ware bleibt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung in unserem Eigentum.


6. Herstellung und Lieferbedingungen


Das Fräsbauteil wird entsprechend der Produktspezifikation des Kunden von uns gefertigt. Dabei sind wir dazu berechtigt auch Dritte mit der Herstellung zu beauftragen. Eine Informationspflicht hierüber besteht dem Kunden gegenüber nicht.

Sowohl die Produktion als auch die Lieferzeit beginnen bei vollständigem Zahlungseingang.

Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung der Ware auf dem Versandweg an die vom Kunden anzugebende Lieferadresse. Über die Lieferzeit wird der Kunde im Rahmen des Bestellvorgangs hingewiesen und bei etwaigen Verzögerungen über das entsprechende voraussichtliche Lieferdatum per E-Mail oder telefonisch informiert.

Weiterhin ist Voraussetzung für die Auslieferung der Ware die fristgerechte Erfüllung aller für die Vertragsdurchführung erforderlichen Pflichten durch den Kunden.

In Fällen von höherer Gewalt oder Streiks können sich die von uns angegebenen Lieferfristen für die Dauer der jeweiligen Verzögerung verlängern.

Falls ein dauerhaftes Lieferhindernis für uns eintreten sollte, etwa die Nichtverfügbarkeit der Ware bei unserem eigenen Lieferanten oder höhere Gewalt, das wir nicht zu vertreten haben, so haben wir das Recht vom Vertrag mit unserem Kunden zurückzutreten. Dieser wird über diesen Umstand unverzüglich informiert. Etwaige bereits empfangene Leistungen werden dann zurückgegeben und erstattet.

Ein Annahmeverweigerungsrecht aufgrund unerheblicher Mängel der Ware steht dem Kunden nicht zu.

Soweit es dem Kunden zumutbar ist, sollen auch Teillieferungen zulässig sein.

Jegliches Transport- und Verpackungsmaterial wird Eigentum des Kunden.


7. Gewährleistung


Bei offensichtlichen Transportschäden an der Ware halten wir unseren Kunden dazu an, die Schäden schnellstmöglich bei uns zu melden, damit wir eigene Ansprüche gegen den Frachtführer geltend machen können. Das Unterbleiben einer solchen Anzeige an uns wirkt sich jedoch nicht nachteilig auf die gesetzlichen Ansprüche des Kunden und dessen Gewährleistungsrechte aus.

Auf unser Verlangen ist die gerügte Ware auf unsere Kosten an uns zurückzusenden.

Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die Ware nicht bereits bei der Übergabe an den Kunden mangelhaft war oder sie erst im Verantwortungsbereich des Kunden beschädigt worden ist, können wir die Transportkosten zurückverlangen.

Unsere Mangelbeseitigungspflicht entfällt, sobald der Kunde die Mangelbeseitigung selbst vornimmt oder durch einen Dritten vornehmen lässt oder das mangelbehaftete Bauteil anderweitig verändert oder verändern lässt. Mängelansprüche des Kunden sind auch für solche Veränderungen und deren Folgen ausgeschlossen, die der Kunde oder ein Dritter unabhängig von einem Mangel unsachgemäß an der Ware vornimmt oder vornehmen lässt. Entstehen uns durch eine solche, mithin unberechtigte Inanspruchnahme, Kosten, trägt sie der Kunde.

Bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, stehen dem Kunden keine Mängelansprüche zu.

Der Kunde kann seine Mängelrechte zwei Jahre ab Erhalt der Ware geltend machen.

Diese Verjährungsfrist gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie arglistigem Verschweigen eines Mangels. Auch bei Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Die längeren Verjährungsfristen bezogen auf Mängelansprüche bei einem Bauwerk und einer Sache für ein Bauwerk gem. § 438 I Nr. 2 BGB sowie für Baumängel gem. § 634a I Nr. 2 BGB sind nicht anwendbar, da dem Kunden der Einbau in ein Bauwerk aus sicherheitstechnischen Gründen untersagt ist (siehe 4.).

Neben den nachfolgenden Schadensersatzansprüchen des Kunden bestehen keine weiteren Ansprüche des Kunden gegen uns oder unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Sachmangels, als die in diesem Abschnitt aufgezählten.


8. Haftung


Die nachfolgenden Haftungsbedingungen gelten auch für Pflichtverletzungen durch unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Wird unsere Haftung für Schäden im Folgenden ausgeschlossen oder eingeschränkt, so gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit resultieren, haften wir für jeden Grad des Verschuldens. Dies gilt auch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die zur Erfüllung des Vertrags notwendig sind und für Verzugsschäden gem. § 286 BGB.

Werden von uns wesentliche Vertragspflichten verletzt, beschränkt sich die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.

Werden von uns unwesentliche Vertragspflichten verletzt, so ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Für Verzugsschäden gilt die Beschränkung, dass der Kunde pro vollendete Woche des Verzuges einen Schadensersatz von je 0,5% und insgesamt höchstens 5 % des Lieferwertes des nicht gelieferten Teils geltend machen kann. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch im Falle des Verzugs besteht nicht.

Weiterhin trifft uns die uneingeschränkte Haftung für jegliches vorsätzliche und grob fahrlässige Handeln, das Schäden beim Kunden verursacht. Dies gilt auch bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie und Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz ersatzfähig sind.

Soweit die Lieferung unmöglich ist, haften wir in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Ansonsten beschränkt sich der Anspruch des Käufers bei Unmöglichkeit der Lieferung auf Schadensersatz neben und/oder statt der Leistung einschließlich des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen insgesamt auf 10 % des Wertes der Lieferung. Weitergehende Ansprüche des Käufers wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind, auch nach Ablauf einer dem Verkäufer gesetzten Frist zur Leistung, ausgeschlossen. Die Beschränkung und der Ausschluss gelten nicht bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Das Recht des Käufers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

Eine Haftung für die ständige Verfügbarkeit unserer Webseite und die damit verbundenen Leistungen besteht nicht.


9. Widerrufsrecht


Da es sich beim vorliegenden Vertragsschluss mit dem Verbraucher-Kunden gem. § 13 BGB um einen Fernabsatzvertrag i.S.d. §§ 312c I, 312 I BGB handelt, steht diesem grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 355, 312g I BGB zu.

Dieses erfährt jedoch einen Ausschluss aufgrund der Regelung in § 312g II Nr. 1 BGB. Hiernach besteht das Widerrufsrecht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

Dies ist vorliegend der Fall, da der Vertragsgegenstand die individuelle Anfertigung eines eigens vom Kunden konstruierten Bauteils betrifft. Die Konstruktion und Konfiguration des 3D-Modells durch den Kunden ist für die Herstellung maßgeblich, sodass das Bauteil genau nach seinen Auswahlkriterien angefertigt und somit auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten wird.

Dem Kunden steht damit kein Widerrufsrecht zu.


10. Unser Rücktrittsrecht, Vertragsanpassung


In Fällen der Unmöglichkeit der Lieferung der Ware und im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Kunden oder seiner Insolvenz, steht uns ein Rücktrittsrecht vom Vertrag zu.

Unmöglichkeit ist vor allem dann gegeben, wenn die Ware aus einem von uns nicht zu vertretenden Grund nicht verfügbar oder die Herstellung aus wirtschaftlichen Gründen unzumutbar ist und dies für uns zum Zeitpunkt der Bestellung nicht vorhersehbar war. Umfasst ist auch der Fall, dass die Herstellung der Ware aus bei der Bestellung nicht vorhersehbaren technischen Gründen nicht möglich ist, da sie für uns unzumutbar ist. Weiterhin kann die Lieferung auch aufgrund höherer Gewalt wie zum Beispiel Naturereignissen, Streiks, Rohstoffmängeln, Erkrankungen und behördlichen Anordnungen unmöglich sein.

Über die Nichtverfügbarkeit unserer Leistung wird unser Kunde unverzüglich informiert.

Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag durch uns, sind wir zur unverzüglichen Rückerstattung der vom Kunden bereits geleisteten Zahlungen verpflichtet. Weitere Ansprüche des Kunden bestehen nicht. Eine Ausnahme ergibt sich lediglich in Bezug auf einen Schadensersatzanspruch des Kunden aufgrund von Unmöglichkeit der Leistung durch uns. Dieser ist jedoch eingeschränkt und wird im Haftungsteil unter 8. dieser Vereinbarung näher ausgeführt.

Treten unerwartete Umstände von für uns wirtschaftlich bedeutendem Wert ein oder wirken solche anderweitig erheblich auf unseren Betrieb ein, so wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angepasst. Scheidet dies aufgrund von wirtschaftlicher Unvertretbarkeit aus, so behalten wir uns das Recht vor, vom Vertrag mit dem Kunden zurückzutreten. Dieses Rücktrittrecht kann von uns innerhalb von drei Wochen ab Kenntnisnahme des jeweiligen Ereignisses ausgeübt werden, danach erlischt dieses Recht.


11. Datenschutz


Wir erheben und verarbeiten ausschließlich personenbezogene Daten, die für den Bestellvorgang und die Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Der Kunde erkennt an, dass die Verwendung solcher Daten erforderlich ist.

In diesem Zusammenhang stellt der Kunde sicher, dass die Übermittlung personenbezogener Daten an uns, gerade den Bestellvorgang betreffend, von der Einwilligung betroffener Dritter getragen ist und stellt uns von allen damit verbundenen Ansprüchen und Forderungen Dritter frei.

Die Datenschutzerklärung ist auf unserer Homepage abrufbar und enthält die nähere Ausführung zum Umgang mit kundenbezogenen Daten.


12. Vertraulichkeit


Wir und unser Kunde verpflichten sich zur Verschwiegenheit hinsichtlich aller vertraulichen Informationen, die im Rahmen dieser Vertragsbeziehung zur gegenseitigen Kenntnisnahme gelangen, es sei denn diese Informationen wurden bereits öffentlich zugänglich gemacht oder der Öffentlichkeit nach Offenlegung ohne ein Verschulden unsererseits zugänglich, ebenso wenn wir die Informationen berechtigterweise von einem Dritten erhalten haben, der seinerseits ohne Verletzung einer Verschwiegenheitsverpflichtung zur Weitergabe berechtigt war.

Weiterhin gelten unsere Verschwiegenheitsverpflichtungen nicht, wenn wir die vertraulichen Informationen von Gesetzes wegen aufgrund gerichtlicher oder behördlicher Anordnung teilweise oder gänzlich offenlegen müssen. In einem solchen Fall wird der Kunde von uns über die vorliegenden Umstände unverzüglich informiert und es werden von uns alle zumutbaren Maßnahmen unternommen, um den Umfang der Offenlegung auf ein Minimum zu beschränken.

Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vereinbarung sind sämtliche schriftlichen, elektronischen, mündlichen, digital verkörperten oder in anderer Form übermittelten Informationen, die von dem Inhaber der Information an den Empfänger offenbart werden. Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Produkte, Herstellungsprozesse, Informationen über Technologien, wissenschaftliche Informationen, Forschungsziele, Know-how, Erfindungen, geistiges Eigentum, geschäftliche Beziehungen, Geschäftsstrategien, Businesspläne, Finanzplanung, Personalangelegenheiten und digital verkörperte Informationen (Daten). Hervorzuheben sind insbesondere alle technischen Zeichnungen und CAD-Modelle und alle Informationen in Bezug auf diese technischen Zeichnungen und Bauteile, die der Kunde uns offenlegt. Vertraulich zu behandeln sind zudem Unterlagen und Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet oder nach der Art der Information oder den Umständen der Übermittlung als vertraulich anzusehen sind, sowie das Bestehen dieser Vereinbarung und ihr Inhalt an sich und die Tatsache, dass wir vom Kunden beauftragt wurden.

Wir verpflichten uns, alle vertraulichen Informationen streng geheim zu halten und ausschließlich zu Zwecken der Auswertung der Bauteilspezifikation, der Lieferinformation, des etwaigen Angebots an den Kunden, des Vertragsschlusses, der Herstellung der bestellten Bauteile sowie der Verbesserung unserer Angebote und der Weiterentwicklung unseres Services zu nutzen.

Wir verpflichten uns, die vertraulichen Informationen nur gegenüber solchen (Sub-) Unternehmern offen zu legen, die auf die Kenntnis dieser Informationen für die voranstehenden Zwecke angewiesen sind. Dies betrifft vor allem externe Hersteller der bestellten Bauteile. Voraussetzung hierfür ist, dass wir sicherstellen, dass auch diese sich nach Maßgabe dieser Vereinbarung zur Vertraulichkeit verpflichten.

Wir verpflichten uns, die vertraulichen Informationen durch geeignete und angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen gegen den unbefugten Zugriff Dritter zu sichern und bei der Verarbeitung der vertraulichen Informationen die gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften zum Datenschutz einzuhalten.

Dies beinhaltet unter anderem dem aktuellen Stand der Technik entsprechende technische Sicherheitsmaßnahmen zu treffen und die Verpflichtung der Mitarbeiter die Informationen vertraulich zu behandeln und datenschutzrechtliche Regelungen zu beachten.

Die genaue Verwendung aller kundenbezogenen Daten ist in unserer Datenschutzerklärung näher ausgestaltet.


13. Geistiges Eigentum und gewerbliche Schutzrechte


Alle eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte bezogen auf alle Texte, Dateien und Illustrationen, welche wir dem Kunden zur Verfügung stellen, verbleiben uneingeschränkt bei uns. Ohne unser vorheriges Einverständnis, ist es dem Kunden untersagt, jegliche solcher Unterlagen abzuändern, zu vervielfältigen oder Dritten zugänglich zu machen. Die vorstehenden Regelungen gelten für die Unterlagen des Kunden entsprechend. Wir sind berechtigt, die jeweils notwendigen Unterlagen Dritten zugänglich zu machen, die von uns mit der Herstellung und Lieferung der Ware beauftragt wurden.

Wir verpflichten uns, die Ware nur im Land des Lieferortes frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter zu erbringen.

Sollten gegen den Kunden von Seiten Dritter berechtigte Ansprüche wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden, so stehen dem Kunden, sofern wir dem nicht durch das Erwirken eines Nutzungsrechts für die Ware oder durch eine Änderung oder einen Austausch der Ware entgegen können, die gesetzlichen Rücktritts- und Minderungsrechte zu.

Der Anspruch des Kunden auf Schadensersatz richtet sich dabei nach 8. dieser Vereinbarung.

Der Kunde hat uns über die geltend gemachten Ansprüche Dritter unverzüglich zu informieren. Eine Verletzung der Rechte Dritter darf der Kunde nicht anerkennen und ist darüber hinaus dazu verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass in der Nichtnutzung der Ware kein Anerkenntnis liegt. Der Kunde überlässt uns alle Abwehrmaßnahmen gegen die Geltendmachung von Ansprüchen Dritter. Kommt der Kunde diesen Verpflichtungen nicht nach, so entfallen unsere vorgenannten Verpflichtungen.

Dem Kunden stehen keine Ansprüche zu, wenn er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat. Im Übrigen gelten für die hier geregelten Ansprüche des Kunden und bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel die Bestimmungen in 7. dieser AGB entsprechend. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen.




14. Schlussbestimmungen


Mündliche Nebenabreden bedürfen der nochmaligen Bestätigung per E-Mail durch uns. Ergänzungen und Änderungen des Vertrages können ebenfalls nur per E-Mail und im gegenseitigen Einvernehmen vorgenommen werden.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Erfüllungs- und Zahlungsort ist unser Geschäftssitz. Die gesetzlichen Regelungen zur Gefahrtragung und zu den Gerichtsständen bleiben dabei unberührt