1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Instawerk GmbH richten sich ausschließlich an unsere Unternehmer-Kunden. Unternehmer gem. § 14 I BGB ist dabei eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ebenfalls möglich, jedoch gelten hierfür die eigens dafür vorgesehenen AGB. Diese sind ebenfalls auf der Homepage zu finden.
Die AGB gelten für sämtliche geschäftlichen Kontakte mit unseren Unternehmer-Kunden und für unsere nach Maßgabe des Vertrags angebotenen Waren und Leistungen über die Online-Bestellplattform www.instawerk.de. Diese ermöglicht dem Kunden eine Auftragsfertigung für individuelle Fräsbauteile unter Zugrundelegung eines Bauteilkonfigurators und Preiskalkulationstools.
Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen ohne jeden Vorbehalt an diesen erbringen.
2. Vertragsschluss
Der Vertrag wird mit der Instawerk GmbH geschlossen.
Der Kunde lädt über die Online-Bestellplattform www.instawerk.de unter Angabe wesentlicher Merkmale für individuelle Frästeile ein 3D-Modell hoch. Ein Preiskalkulationstool berechnet dann auf dieser Grundlage einen Preis für das individuelle Bauteil. Dieser voraussichtliche Preis sowie die Lieferzeit werden dem Kunden nach der Auswertung direkt angezeigt und stellen zunächst eine unverbindliche Lieferinformation dar.
Es stehen dem Kunden zwei Optionen zum Bestellen seines Bauteils zur Verfügung.
Zum einen kann der Kunde am Ende des Bestellvorgangs über ein elektronisches Bestellformular ein schriftliches Angebot von uns anfordern, welches in der Regel in einem Bearbeitungszeitraum von drei Werktagen kundenindividuell ausgefertigt und per E-Mail an den Kunden versandt wird. Dies stellt ein freibleibendes Angebot unsererseits darf. Dem Kunden steht es frei dieses Angebot anzunehmen oder abzulehnen. Die Erstellung eines schriftlichen Angebots richtet sich ausschließlich an unsere Unternehmerkunden.
Mit der zweiten Bestelloption kann der Kunde über ein elektronisches Bestellformular ein verbindliches Angebot mit dem Inhalt der Lieferinformation abgeben. Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen können. In der Regel sollte die Bearbeitung maximal drei Werktage dauern. Diese Bestelloption der direkten Bestellung von Bauteilen über unsere Homepage richtet sich sowohl an unsere Verbraucher- als auch Unternehmerkunden.
Ergibt unsere nochmalige Überprüfung der durch das Preiskalkulationstool berechneten Lieferinformation nach Bestellungseingang eine Abweichung des Preises, so wird der Kunde umgehend per E-Mail hierüber informiert. In diesem Fall wird keine verbindliche Auftragsbestätigung von uns erteilt und ein Vertrag kommt noch nicht zustande.
Dem Kunden wird in diesem Fall, wenn sich also Abweichungen ergeben, ebenfalls per E-Mail auf Grundlage der neuen Kalkulation unter Angabe des Preises und der Lieferzeit ein freibleibendes Angebot zugetragen, das dieser innerhalb von zwei Wochen per E-Mail annehmen kann.
3. Bezahlung und Lieferbedingungen
Der beim Bestellvorgang angegebene Endpreis beinhaltet alle Kosten wie Versandkosten, Frachtkosten, Zölle, Gebühren, Verpackung, Handling etc. inklusive aller anfallender Steuern. Es fallen keine zusätzlichen Kosten für den Kunden an.
Unserem Kunden stehen verschiedene Zahlungsmodalitäten für die zwei von uns angebotenen Bestelloptionen zur Verfügung. Diese sind zudem auch in den jeweiligen Bestellformularen zu finden.
Folgende Zahlungsmodalitäten bieten wir unserem Kunden an: Vorkasse (Überweisung), Rechnung mit Zahlungsziel von 14 Tagen nach Erhalt des Bauteils. Der Kauf auf Rechnung ist nur für unseren Unternehmer-Kunden bei ausreichender Bonität möglich.
Beim Rechnungskauf ist das Entgelt 14 Tage nach Lieferung der Ware fällig. In allen anderen Fällen tritt die Fälligkeit drei Werktage nach unserer Annahme des Angebots des Kunden ein.
Der Kunde ist spätestens mit Ablauf von 30 Tagen nach Erhalt der Ware und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung in Verzug. Die gesetzlichen Regelungen hinsichtlich der Folgen des Zahlungsverzuges, vor allem die Bestimmungen zu den Verzugszinsen und dem sonstigen Verzugsschaden gem. § 288 BGB, finden Anwendung.
Von unseren Kunden, die Kaufleute nach §§ 1ff. HGB sind, sind wir gem. § 353 HGB berechtigt, für unsere Forderungen aus beiderseitigen Handelsgeschäften vom Tage der Fälligkeit an Zinsen zu fordern.
Unserem Kunden stehen Aufrechnungsrechte gegen die Entgeltforderung nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind und mit unserer Hauptforderung im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen. Dies gilt auch für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.
4. Pflichten des Kunden
Der Kunde versichert uns, in seiner Eigenschaft als Unternehmer gem. § 14 I BGB zu handeln.
Den Kunden trifft die Pflicht, fräsgerechte Konstruktionen und normgerechte Zeichnungen hochzuladen, um Fehlkalkulationen, die auf den Konstruktionen des Kunden beruhen, zu verhindern.
Unser Kunde verpflichtet sich, uns mit dem Hochladen und der Bestellung alle für die Herstellung des Bauteils relevanten Daten zu übermitteln. Hierbei muss zudem die Konsistenz zwischen dem 3D-Modell, der gewählten Spezifikationen und technischen Zeichnungen gewährleistet sein.
Wir überprüfen nicht, ob das bestellte Bauteil funktionstechnisch für einen vom Kunden bestimmten Zweck eingesetzt werden kann. Die Geeignetheit hierfür hat der Kunde selbst abzuschätzen.
Eine Haftung für eine solche Zweckverfehlung scheidet daher aus. Ebenso lehnen wir eine Haftung für die Beschaffenheit und Funktionsfähigkeit des Bauteils ab, wenn diesbezügliche Mängel auf fehlerhaften Daten des Kunden beruhen. Dieser Gewährleistungsausschluss gilt nicht für den Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unsererseits.
Der Kunde versichert uns, dass sowohl durch das Hochladen und Verwenden der Daten als auch durch die Herstellung und Lieferung des Bauteils, Rechte Dritter und im jeweiligen Fall einschlägige Gesetze nicht verletzt werden.
Die Bestellung und Verwendung des Bauteils durch den Kunden darf ausschließlich zu gesetzeskonformen Zwecken erfolgen.
Weiterhin willigt der Kunde in die anonymisierte Datenübermittlung hinsichtlich seiner individuellen Bauteilbestellung durch uns an unsere jeweiligen Partner, die das Bauteil anfertigen, ein.
Der Kunde räumt uns die zur Durchführung des Vertrags notwendigen Nutzungsrechte ein.
Der Kunde versichert uns, das Bauteil nicht als sicherheitsrelevantes Bauteil, als Waffe, in Personenbeförderungsmitteln, bemannten und unbemannten Flug- oder Fahrzeugen, medizinischen Geräten oder Implantaten, in Chemie- und pharmazeutischen Anlagen sowie Bauwerken einzusetzen.
Von sämtlichen berechtigten Ansprüchen Dritter infolge der Verletzung vorgenannter Pflichten durch den Kunden gegen uns, hat der Kunde uns und unsere Auftragnehmer auf erstes Anfordern freizustellen. Er trägt sämtliche Kosten und Aufwendungen, die uns und unseren Auftragnehmern hierbei entstehen. Dies inkludiert auch Rechtsverfolgungs- und Rechtsverteidigungskosten in angemessener Höhe.
Die Freistellungsverpflichtung unseres Kunden betrifft nicht nur eine gegen unsere AGB verstoßende Produktverwendung. Ferner besteht eine solche auch bei Datenschutzverletzungen, Produktfehlern und weiteren tatsächlichen oder behaupteten Schutzrechtsverletzungen, die der Kunde zu vertreten hat.
Der Kunde ist in diesem Zusammenhang verpflichtet, uns unverzüglich über aufkommende oder bestehende Anspruchsbehauptungen und Verletzungsfälle zu informieren und den Verletzungsansprüchen Dritter mit unserem Einvernehmen entgegenzuwirken.
Der Kunde hat eine reibungslose und sichere Kommunikation, vor allem den Kontakt per E-Mail, sicherzustellen. Dies umfasst vor allem auch die Richtigkeit all seiner Kontaktdaten und das etwaige Abstellen der Spamfilterfunktion für unseren Kontakt.
5. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller gegenwärtiger und künftiger Forderungen gegen den Kunden, behalten wir uns das Eigentum an der Ware vor. Dies gilt auch, wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde.
Der Eigentumsvorbehalt umfasst auch die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Ware gem. §§ 946ff. BGB entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert. Wir erwerben unmittelbar Eigentum an der hergestellten Sache und gelten als Hersteller des Produkts. Die entstandene Sache gilt ebenfalls als Vorbehaltsware.
Sofern nach einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung das Eigentumsrecht eines Dritten bestehen bleibt, erwerben wir Miteigentum an der durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung entstandenen Sache. Die Anteile bestimmen sich nach dem Verhältnis des Wertes, den die Sachen zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung haben.
Der Kunde hat uns unverzüglich über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware zu unterrichten. Dasselbe gilt für Beeinträchtigungen unseres Eigentumsrechts sonstiger Art. Hierfür hat der Kunde uns ebenfalls alle notwendigen Informationen und Unterlagen zu übermitteln.
Auf unsere Rechte an der Vorbehaltsware hat der Kunde Dritte bereits im Voraus hinzuweisen. Die Vorbehaltsware darf weder Gegenstand einer Sicherungsübereignung sein noch verpfändet werden.
Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die Kosten einer Intervention zu erstatten, trägt diese der Kunde.
Dem Kunden wird gestattet, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern.
Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt uns der Kunde bereits im Voraus, bis zur Erfüllung aller von uns gegen ihn gerichteten Ansprüche, die ihm aus den Geschäften entstehenden Forderungen gegen seine Kunden zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an.
Der Kunde wird von uns zur Einziehung der Forderungen gegen seine Vertragspartner ermächtigt. Soweit er jedoch nicht seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt oder ein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt, sind wir berechtigt die Forderungen selbst einzuziehen. Der Kunde hat uns hierzu alle zur Einziehung erforderlichen Angaben zu übermitteln.
Sobald der Sicherungswert unsere Ansprüche gegen den Kunden um mehr als 20%, übersteigt, sind auf Verlangen des Kunden uns zustehende Sicherheiten nach unserer Wahl in entsprechendem Umfang freizugeben.
6. Herstellung und Lieferbedingungen
Das Fräsbauteil wird entsprechend der Produktspezifikation des Kunden von uns gefertigt. Dabei sind wir dazu berechtigt auch Dritte mit der Herstellung zu beauftragen. Eine Informationspflicht hierüber besteht dem Kunden gegenüber nicht.
Sowohl die Produktion als auch die Lieferzeit beginnen, außer beim Rechnungskauf, bei vollständigem Zahlungseingang.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung der Ware auf dem Versandweg an die vom Kunden anzugebende Lieferadresse. Über die Lieferzeit wird der Kunde im Rahmen des Bestellvorgangs hingewiesen und bei etwaigen Verzögerungen über das entsprechende voraussichtliche Lieferdatum per E-Mail oder telefonisch informiert.
Weiterhin ist Voraussetzung für die Auslieferung der Ware die fristgerechte Erfüllung aller für die Vertragsdurchführung erforderlichen Pflichten durch den Kunden.
In Fällen von höherer Gewalt oder Streiks können sich die von uns angegebenen Lieferfristen für die Dauer der jeweiligen Verzögerung verlängern.
Falls ein dauerhaftes Lieferhindernis für uns eintreten sollte, etwa die Nichtverfügbarkeit der Ware bei unserem eigenen Lieferanten oder höhere Gewalt, das wir nicht zu vertreten haben, so haben wir das Recht vom Vertrag mit unserem Kunden zurückzutreten. Dieser wird über diesen Umstand unverzüglich informiert. Etwaige bereits empfangene Leistungen werden dann zurückgegeben und erstattet.
Da es sich vorliegend um einen Versendungskauf an einen Unternehmer handelt, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung sowie der Verzögerung gem. § 447 I BGB auf den Kunden über, sobald wir die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben.
Bei Annahmeverzug des Kunden geht die Gefahr ebenfalls auf diesen über.
Ein Annahmeverweigerungsrecht aufgrund unerheblicher Mängel der Ware steht dem Kunden nicht zu.
Soweit es dem Kunden zumutbar ist, sollen auch Teillieferungen zulässig sein.
Jegliches Transport- und Verpackungsmaterial wird Eigentum des Kunden.
7. Gewährleistung
Der Kunde hat uns offensichtliche Mängel der Ware unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Erhalt, per E-Mail mitzuteilen, um Gewährleistungsrechte geltend machen zu können.
Handelt es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann i.S.v. §§ 1ff. HGB und liegt ein beiderseitiges Handelsgeschäft vor, so treffen den Kunden die Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB. Um sich auf seine Gewährleistungsrechte berufen zu können, ist der Kunde dabei vor allem verpflichtet die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf Mängel hin zu überprüfen. Eine unverzügliche Anzeigepflicht gilt hier auch bei nicht offensichtlichen Mängeln.
Auf unser Verlangen ist die gerügte Ware auf unsere Kosten an uns zurückzusenden.
Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die Ware nicht bereits bei der Übergabe an den Kunden mangelhaft war oder sie erst im Verantwortungsbereich des Kunden beschädigt worden ist, können wir die Transportkosten zurückverlangen.
Die Wahl der Nacherfüllungsart gem. § 439 I BGB zwischen Nachlieferung und Nachbesserung verbleibt bei uns. Die Rechte des Kunden im Falle des Fehlschlagens der Nacherfüllung bleiben ihm erhalten.
Unsere Mangelbeseitigungspflicht entfällt, sobald der Kunde die Mangelbeseitigung selbst vornimmt oder durch einen Dritten vornehmen lässt oder das mangelbehaftete Bauteil anderweitig verändert oder verändern lässt. Mängelansprüche des Kunden sind auch für solche Veränderungen und deren Folgen ausgeschlossen, die der Kunde oder ein Dritter unabhängig von einem Mangel unsachgemäß an der Ware vornimmt oder vornehmen lässt. Entstehen uns durch eine solche, mithin unberechtigte Inanspruchnahme, Kosten, trägt sie der Kunde.
Bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit und bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit stehen dem Kunden keine Mängelansprüche zu. Dies gilt auch bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind sowie bei nicht mehr reproduzierbaren Softwarefehlern.
Ein Aufwendungsersatzanspruch des Kunden gem. § 439 II BGB ist insoweit ausgeschlossen, als sich die Kosten der Aufwendungen im Rahmen der Nacherfüllung für den Kunden deshalb erhöhen, weil die Ware an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht wurde. Dies gilt nicht, wenn dies dem bestimmungsgemäßen Gebrauch entspricht.
Regressansprüche gem. § 445a BGB kann der Kunde gegen uns nur insoweit geltend machen, als er mit seinem eigenen Abnehmer keine über die gesetzliche Mängelansprüche hinausgehende Vereinbarung getroffen hat.
Der Kunde kann seine Mängelrechte ein Jahr ab Erhalt der Ware geltend machen.
Dies gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie arglistigem Verschweigen eines Mangels. Auch bei Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Weiterhin besteht keine Verkürzung der Verjährung für den Unternehmerregress gem. § 478 II BGB. Die längeren Verjährungsfristen bezogen auf Mängelansprüche bei einem Bauwerk und einer Sache für ein Bauwerk gem. § 438 I Nr. 2 BGB sowie für Baumängel gem. § 634a I Nr. 2 BGB sind nicht anwendbar, da dem Kunden der Einbau in ein Bauwerk aus sicherheitstechnischen Gründen untersagt ist (siehe 4.).
Neben den nachfolgenden Schadensersatzansprüchen des Kunden bestehen keine weiteren Ansprüche des Kunden gegen uns oder unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Sachmangels, als die in diesem Abschnitt aufgezählten.
8. Haftung
Die nachfolgenden Haftungsbedingungen gelten auch für Pflichtverletzungen durch unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Wird unsere Haftung für Schäden im Folgenden ausgeschlossen oder eingeschränkt, so gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit resultieren, haften wir für jeden Grad des Verschuldens. Dies gilt auch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die zur Erfüllung des Vertrags notwendig sind und für Verzugsschäden gem. § 286 BGB.
Werden von uns wesentliche Vertragspflichten verletzt, beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.
Werden von uns unwesentliche Vertragspflichten verletzt, so ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Für Verzugsschäden gilt die Beschränkung, dass der Kunde pro vollendete Woche des Verzuges einen Schadensersatz von je 0,5% und insgesamt höchstens 5 % des Lieferwertes des nicht gelieferten Teils geltend machen kann. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch im Falle des Verzugs besteht nicht.
Wir können von unserem Kunden verlangen, von seinem Rücktrittsrecht wegen des Verzuges innerhalb einer Frist von zwei Wochen Gebrauch zu machen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt dieses Rücktrittsrecht.
Weiterhin trifft uns die uneingeschränkte Haftung für jegliches vorsätzliche und grob fahrlässige Handeln, das Schäden beim Kunden verursacht. Dies gilt auch bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie und Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz ersatzfähig sind.
Soweit die Lieferung unmöglich ist, haften wir in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Ansonsten beschränkt sich der Anspruch des Käufers bei Unmöglichkeit der Lieferung auf Schadensersatz neben und/oder statt der Leistung einschließlich des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen insgesamt auf 10 % des Wertes der Lieferung. Weitergehende Ansprüche des Käufers wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind, auch nach Ablauf einer dem Verkäufer gesetzten Frist zur Leistung, ausgeschlossen. Die Beschränkung und der Ausschluss gelten nicht bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Das Recht des Käufers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Eine Haftung für die ständige Verfügbarkeit unserer Webseite und die damit verbundenen Leistungen besteht nicht.
9. Widerrufsrecht
Dem Kunden steht, da dieser in seiner Unternehmereigenschaft gem. § 14 I BGB handelt, kein Widerrufsrecht zu.
10. Unser Rücktrittsrecht, Vertragsanpassung
In Fällen der Unmöglichkeit der Lieferung der Ware und im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Kunden oder seiner Insolvenz, steht uns ein Rücktrittsrecht vom Vertrag zu.
Unmöglichkeit ist vor allem dann gegeben, wenn die Ware aus einem von uns nicht zu vertretenden Grund nicht verfügbar oder die Herstellung aus wirtschaftlichen Gründen unzumutbar ist und dies für uns zum Zeitpunkt der Bestellung nicht vorhersehbar war. Umfasst ist auch der Fall, dass die Herstellung der Ware aus bei der Bestellung nicht vorhersehbaren technischen Gründen nicht möglich ist, da sie für uns unzumutbar ist. Weiterhin kann die Lieferung auch aufgrund höherer Gewalt wie zum Beispiel Naturereignissen, Streiks, Rohstoffmängeln, Erkrankungen und behördlichen Anordnungen unmöglich sein.
Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag durch uns, sind wir lediglich zur Rückzahlung der vom Kunden bereits geleisteten Zahlungen verpflichtet. Weitere Ansprüche des Kunden bestehen nicht. Eine Ausnahme ergibt sich lediglich in Bezug auf einen Schadensersatzanspruch des Kunden aufgrund von Unmöglichkeit der Leistung durch uns. Dieser ist jedoch eingeschränkt und wird im Haftungsteil unter 8. dieser Vereinbarung näher ausgeführt.
Treten unerwartete Umstände von für uns wirtschaftlich bedeutendem Wert ein oder wirken solche anderweitig erheblich auf unseren Betrieb ein, so wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angepasst. Scheidet dies aufgrund von wirtschaftlicher Unvertretbarkeit aus, so behalten wir uns das Recht vor, vom Vertrag mit dem Kunden zurückzutreten. Dieses Rücktrittrecht kann von uns innerhalb von drei Wochen ab Kenntnisnahme des jeweiligen Ereignisses ausgeübt werden, danach erlischt dieses Recht.
11. Datenschutz
Wir erheben und verarbeiten ausschließlich personenbezogene Daten, die für den Bestellvorgang und die Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Der Kunde erkennt an, dass die Verwendung solcher Daten erforderlich ist.
In diesem Zusammenhang stellt der Kunde sicher, dass die Übermittlung personenbezogener Daten an uns, gerade den Bestellvorgang betreffend, von der Einwilligung betroffener Dritter getragen ist und stellt uns von allen damit verbundenen Ansprüchen und Forderungen Dritter frei.
Die Datenschutzerklärung ist auf unserer Homepage abrufbar und enthält die nähere Ausführung zum Umgang mit kundenbezogenen Daten.
12. Vertraulichkeit
Wir und unser Kunde verpflichten sich zur Verschwiegenheit hinsichtlich aller vertraulichen Informationen, die im Rahmen dieser Vertragsbeziehung zur gegenseitigen Kenntnisnahme gelangen, es sei denn diese Informationen wurden bereits öffentlich zugänglich gemacht oder der Öffentlichkeit nach Offenlegung ohne ein Verschulden unsererseits zugänglich, ebenso wenn wir die Informationen berechtigterweise von einem Dritten erhalten haben, der seinerseits ohne Verletzung einer Verschwiegenheitsverpflichtung zur Weitergabe berechtigt war.
Weiterhin gelten unsere Verschwiegenheitsverpflichtungen nicht, wenn wir die vertraulichen Informationen von Gesetzes wegen aufgrund gerichtlicher oder behördlicher Anordnung teilweise oder gänzlich offenlegen müssen. In einem solchen Fall wird der Kunde von uns über die vorliegenden Umstände unverzüglich informiert und es werden von uns alle zumutbaren Maßnahmen unternommen, um den Umfang der Offenlegung auf ein Minimum zu beschränken.
Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vereinbarung sind sämtliche schriftlichen, elektronischen, mündlichen, digital verkörperten oder in anderer Form übermittelten Informationen, die von dem Inhaber der Information an den Empfänger offenbart werden. Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Produkte, Herstellungsprozesse, Informationen über Technologien, wissenschaftliche Informationen, Forschungsziele, Know-how, Erfindungen, geistiges Eigentum, geschäftliche Beziehungen, Geschäftsstrategien, Businesspläne, Finanzplanung, Personalangelegenheiten und digital verkörperte Informationen (Daten). Hervorzuheben sind insbesondere alle technischen Zeichnungen und CAD-Modelle und alle Informationen in Bezug auf diese technischen Zeichnungen und Bauteile, die der Kunde uns offenlegt. Vertraulich zu behandeln sind zudem Unterlagen und Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet oder nach der Art der Information oder den Umständen der Übermittlung als vertraulich anzusehen sind, sowie das Bestehen dieser Vereinbarung und ihr Inhalt an sich und die Tatsache, dass wir vom Kunden beauftragt wurden.
Wir verpflichten uns, alle vertraulichen Informationen streng geheim zu halten und ausschließlich zu Zwecken der Auswertung der Bauteilspezifikation, der Lieferinformation, des etwaigen Angebots an den Kunden, des Vertragsschlusses, der Herstellung der bestellten Bauteile sowie der Verbesserung unserer Angebote und der Weiterentwicklung unseres Services zu nutzen.
Wir verpflichten uns, die vertraulichen Informationen nur gegenüber solchen (Sub-) Unternehmern offen zu legen, die auf die Kenntnis dieser Informationen für die voranstehenden Zwecke angewiesen sind. Dies betrifft vor allem externe Hersteller der bestellten Bauteile. Voraussetzung hierfür ist, dass wir sicherstellen, dass auch diese sich nach Maßgabe dieser Vereinbarung zur Vertraulichkeit verpflichten.
Wir verpflichten uns, die vertraulichen Informationen durch geeignete und angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen gegen den unbefugten Zugriff Dritter zu sichern und bei der Verarbeitung der vertraulichen Informationen die gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften zum Datenschutz einzuhalten. Dies beinhaltet unter anderem dem aktuellen Stand der Technik entsprechende technische Sicherheitsmaßnahmen zu treffen und die Verpflichtung der Mitarbeiter die Informationen vertraulich zu behandeln und datenschutzrechtliche Regelungen zu beachten.
Die genaue Verwendung aller kundenbezogenen Daten ist in unserer Datenschutzerklärung näher ausgestaltet.
13. Geistiges Eigentum und gewerbliche Schutzrechte
Alle eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte bezogen auf alle Texte, Dateien und Illustrationen, welche wir dem Kunden zur Verfügung stellen, verbleiben uneingeschränkt bei uns. Ohne unser vorheriges Einverständnis, ist es dem Kunden untersagt, jegliche solcher Unterlagen abzuändern, zu vervielfältigen oder Dritten zugänglich zu machen. Die vorstehenden Regelungen gelten für die Unterlagen des Kunden entsprechend. Wir sind berechtigt, die jeweils notwendigen Unterlagen Dritten zugänglich zu machen, die von uns mit der Herstellung und Lieferung der Ware beauftragt wurden.
Wir verpflichten uns, die Ware nur im Land des Lieferortes frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter zu erbringen.
Sollten gegen den Kunden von Seiten Dritter berechtigte Ansprüche wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden, so stehen dem Kunden, sofern wir dem nicht durch das Erwirken eines Nutzungsrechts für die Ware oder durch eine Änderung oder einen Austausch der Ware entgegen können, die gesetzlichen Rücktritts- und Minderungsrechte zu.
Der Anspruch des Kunden auf Schadensersatz richtet sich dabei nach 8. dieser Vereinbarung.
Der Kunde hat uns über die geltend gemachten Ansprüche Dritter unverzüglich zu informieren. Eine Verletzung der Rechte Dritter darf der Kunde nicht anerkennen und ist darüber hinaus dazu verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass in der Nichtnutzung der Ware kein Anerkenntnis liegt. Der Kunde überlässt uns alle Abwehrmaßnahmen gegen die Geltendmachung von Ansprüchen Dritter. Kommt der Kunde diesen Verpflichtungen nicht, so entfallen unsere vorgenannten Verpflichtungen.
Dem Kunden stehen keine Ansprüche zu, wenn er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat. Im Übrigen gelten für die hier geregelten Ansprüche des Kunden und bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel die Bestimmungen in 7. dieser AGB entsprechend. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen.
14. Schlussbestimmungen
Ansprüche des Kunden sind nicht übertrag- oder abtretbar.
Mündliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen worden und bedürfen daher der nochmaligen Bestätigung per E-Mail. Ergänzungen und Änderungen des Vertrages können ebenfalls nur per E-Mail und im gegenseitigen Einvernehmen vorgenommen werden.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist unser Geschäftssitz.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht. Wir sind auch berechtigt, das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen.
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Instawerk GmbH richten sich ausschließlich an unsere Unternehmer-Kunden. Unternehmer gem. § 14 I BGB ist dabei eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ebenfalls möglich, jedoch gelten hierfür die eigens dafür vorgesehenen AGB. Diese sind ebenfalls auf der Homepage zu finden.
Die AGB gelten für sämtliche geschäftlichen Kontakte mit unseren Unternehmer-Kunden und für unsere nach Maßgabe des Vertrags angebotenen Waren und Leistungen über die Online-Bestellplattform www.instawerk.de. Diese ermöglicht dem Kunden eine Auftragsfertigung für individuelle Fräsbauteile unter Zugrundelegung eines Bauteilkonfigurators und Preiskalkulationstools.
Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen ohne jeden Vorbehalt an diesen erbringen.
2. Vertragsschluss
Der Vertrag wird mit der Instawerk GmbH geschlossen.
Der Kunde lädt über die Online-Bestellplattform www.instawerk.de unter Angabe wesentlicher Merkmale für individuelle Frästeile ein 3D-Modell hoch. Ein Preiskalkulationstool berechnet dann auf dieser Grundlage einen Preis für das individuelle Bauteil. Dieser voraussichtliche Preis sowie die Lieferzeit werden dem Kunden nach der Auswertung direkt angezeigt und stellen zunächst eine unverbindliche Lieferinformation dar.
Es stehen dem Kunden zwei Optionen zum Bestellen seines Bauteils zur Verfügung.
Zum einen kann der Kunde am Ende des Bestellvorgangs über ein elektronisches Bestellformular ein schriftliches Angebot von uns anfordern, welches in der Regel in einem Bearbeitungszeitraum von drei Werktagen kundenindividuell ausgefertigt und per E-Mail an den Kunden versandt wird. Dies stellt ein freibleibendes Angebot unsererseits darf. Dem Kunden steht es frei dieses Angebot anzunehmen oder abzulehnen. Die Erstellung eines schriftlichen Angebots richtet sich ausschließlich an unsere Unternehmerkunden.
Mit der zweiten Bestelloption kann der Kunde über ein elektronisches Bestellformular ein verbindliches Angebot mit dem Inhalt der Lieferinformation abgeben. Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen können. In der Regel sollte die Bearbeitung maximal drei Werktage dauern. Diese Bestelloption der direkten Bestellung von Bauteilen über unsere Homepage richtet sich sowohl an unsere Verbraucher- als auch Unternehmerkunden.
Ergibt unsere nochmalige Überprüfung der durch das Preiskalkulationstool berechneten Lieferinformation nach Bestellungseingang eine Abweichung des Preises, so wird der Kunde umgehend per E-Mail hierüber informiert. In diesem Fall wird keine verbindliche Auftragsbestätigung von uns erteilt und ein Vertrag kommt noch nicht zustande.
Dem Kunden wird in diesem Fall, wenn sich also Abweichungen ergeben, ebenfalls per E-Mail auf Grundlage der neuen Kalkulation unter Angabe des Preises und der Lieferzeit ein freibleibendes Angebot zugetragen, das dieser innerhalb von zwei Wochen per E-Mail annehmen kann.
3. Bezahlung und Lieferbedingungen
Der beim Bestellvorgang angegebene Endpreis beinhaltet alle Kosten wie Versandkosten, Frachtkosten, Zölle, Gebühren, Verpackung, Handling etc. inklusive aller anfallender Steuern. Es fallen keine zusätzlichen Kosten für den Kunden an.
Unserem Kunden stehen verschiedene Zahlungsmodalitäten für die zwei von uns angebotenen Bestelloptionen zur Verfügung. Diese sind zudem auch in den jeweiligen Bestellformularen zu finden.
Folgende Zahlungsmodalitäten bieten wir unserem Kunden an: Vorkasse (Überweisung), Rechnung mit Zahlungsziel von 14 Tagen nach Erhalt des Bauteils. Der Kauf auf Rechnung ist nur für unseren Unternehmer-Kunden bei ausreichender Bonität möglich.
Beim Rechnungskauf ist das Entgelt 14 Tage nach Lieferung der Ware fällig. In allen anderen Fällen tritt die Fälligkeit drei Werktage nach unserer Annahme des Angebots des Kunden ein.
Der Kunde ist spätestens mit Ablauf von 30 Tagen nach Erhalt der Ware und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung in Verzug. Die gesetzlichen Regelungen hinsichtlich der Folgen des Zahlungsverzuges, vor allem die Bestimmungen zu den Verzugszinsen und dem sonstigen Verzugsschaden gem. § 288 BGB, finden Anwendung.
Von unseren Kunden, die Kaufleute nach §§ 1ff. HGB sind, sind wir gem. § 353 HGB berechtigt, für unsere Forderungen aus beiderseitigen Handelsgeschäften vom Tage der Fälligkeit an Zinsen zu fordern.
Unserem Kunden stehen Aufrechnungsrechte gegen die Entgeltforderung nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind und mit unserer Hauptforderung im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen. Dies gilt auch für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.
4. Pflichten des Kunden
Der Kunde versichert uns, in seiner Eigenschaft als Unternehmer gem. § 14 I BGB zu handeln.
Den Kunden trifft die Pflicht, fräsgerechte Konstruktionen und normgerechte Zeichnungen hochzuladen, um Fehlkalkulationen, die auf den Konstruktionen des Kunden beruhen, zu verhindern.
Unser Kunde verpflichtet sich, uns mit dem Hochladen und der Bestellung alle für die Herstellung des Bauteils relevanten Daten zu übermitteln. Hierbei muss zudem die Konsistenz zwischen dem 3D-Modell, der gewählten Spezifikationen und technischen Zeichnungen gewährleistet sein.
Wir überprüfen nicht, ob das bestellte Bauteil funktionstechnisch für einen vom Kunden bestimmten Zweck eingesetzt werden kann. Die Geeignetheit hierfür hat der Kunde selbst abzuschätzen.
Eine Haftung für eine solche Zweckverfehlung scheidet daher aus. Ebenso lehnen wir eine Haftung für die Beschaffenheit und Funktionsfähigkeit des Bauteils ab, wenn diesbezügliche Mängel auf fehlerhaften Daten des Kunden beruhen. Dieser Gewährleistungsausschluss gilt nicht für den Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unsererseits.
Der Kunde versichert uns, dass sowohl durch das Hochladen und Verwenden der Daten als auch durch die Herstellung und Lieferung des Bauteils, Rechte Dritter und im jeweiligen Fall einschlägige Gesetze nicht verletzt werden.
Die Bestellung und Verwendung des Bauteils durch den Kunden darf ausschließlich zu gesetzeskonformen Zwecken erfolgen.
Weiterhin willigt der Kunde in die anonymisierte Datenübermittlung hinsichtlich seiner individuellen Bauteilbestellung durch uns an unsere jeweiligen Partner, die das Bauteil anfertigen, ein.
Der Kunde räumt uns die zur Durchführung des Vertrags notwendigen Nutzungsrechte ein.
Der Kunde versichert uns, das Bauteil nicht als sicherheitsrelevantes Bauteil, als Waffe, in Personenbeförderungsmitteln, bemannten und unbemannten Flug- oder Fahrzeugen, medizinischen Geräten oder Implantaten, in Chemie- und pharmazeutischen Anlagen sowie Bauwerken einzusetzen.
Zudem sichert uns der Kunde zu, das Bauteil nicht zu exportieren.
Von sämtlichen berechtigten Ansprüchen Dritter infolge der Verletzung vorgenannter Pflichten durch den Kunden gegen uns, hat der Kunde uns und unsere Auftragnehmer auf erstes Anfordern freizustellen. Er trägt sämtliche Kosten und Aufwendungen, die uns und unseren Auftragnehmern hierbei entstehen. Dies inkludiert auch Rechtsverfolgungs- und Rechtsverteidigungskosten in angemessener Höhe.
Die Freistellungsverpflichtung unseres Kunden betrifft nicht nur eine gegen unsere AGB verstoßende Produktverwendung. Ferner besteht eine solche auch bei Datenschutzverletzungen, Produktfehlern und weiteren tatsächlichen oder behaupteten Schutzrechtsverletzungen, die der Kunde zu vertreten hat.
Der Kunde ist in diesem Zusammenhang verpflichtet, uns unverzüglich über aufkommende oder bestehende Anspruchsbehauptungen und Verletzungsfälle zu informieren und den Verletzungsansprüchen Dritter mit unserem Einvernehmen entgegenzuwirken.
Der Kunde hat eine reibungslose und sichere Kommunikation, vor allem den Kontakt per E-Mail, sicherzustellen. Dies umfasst vor allem auch die Richtigkeit all seiner Kontaktdaten und das etwaige Abstellen der Spamfilterfunktion für unseren Kontakt.
5. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller gegenwärtiger und künftiger Forderungen gegen den Kunden, behalten wir uns das Eigentum an der Ware vor. Dies gilt auch, wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde.
Der Eigentumsvorbehalt umfasst auch die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Ware gem. §§ 946ff. BGB entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert. Wir erwerben unmittelbar Eigentum an der hergestellten Sache und gelten als Hersteller des Produkts. Die entstandene Sache gilt ebenfalls als Vorbehaltsware.
Sofern nach einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung das Eigentumsrecht eines Dritten bestehen bleibt, erwerben wir Miteigentum an der durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung entstandenen Sache. Die Anteile bestimmen sich nach dem Verhältnis des Wertes, den die Sachen zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung haben.
Der Kunde hat uns unverzüglich über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware zu unterrichten. Dasselbe gilt für Beeinträchtigungen unseres Eigentumsrechts sonstiger Art. Hierfür hat der Kunde uns ebenfalls alle notwendigen Informationen und Unterlagen zu übermitteln.
Auf unsere Rechte an der Vorbehaltsware hat der Kunde Dritte bereits im Voraus hinzuweisen. Die Vorbehaltsware darf weder Gegenstand einer Sicherungsübereignung sein noch verpfändet werden.
Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die Kosten einer Intervention zu erstatten, trägt diese der Kunde.
Dem Kunden wird gestattet, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern.
Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt uns der Kunde bereits im Voraus, bis zur Erfüllung aller von uns gegen ihn gerichteten Ansprüche, die ihm aus den Geschäften entstehenden Forderungen gegen seine Kunden zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an.
Der Kunde wird von uns zur Einziehung der Forderungen gegen seine Vertragspartner ermächtigt. Soweit er jedoch nicht seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt oder ein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt, sind wir berechtigt die Forderungen selbst einzuziehen. Der Kunde hat uns hierzu alle zur Einziehung erforderlichen Angaben zu übermitteln.
Sobald der Sicherungswert unsere Ansprüche gegen den Kunden um mehr als 20%, übersteigt, sind auf Verlangen des Kunden uns zustehende Sicherheiten nach unserer Wahl in entsprechendem Umfang freizugeben.
6. Herstellung und Lieferbedingungen
Das Fräsbauteil wird entsprechend der Produktspezifikation des Kunden von uns gefertigt. Dabei sind wir dazu berechtigt auch Dritte mit der Herstellung zu beauftragen. Eine Informationspflicht hierüber besteht dem Kunden gegenüber nicht.
Sowohl die Produktion als auch die Lieferzeit beginnen, außer beim Rechnungskauf, bei vollständigem Zahlungseingang.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung der Ware auf dem Versandweg an die vom Kunden anzugebende Lieferadresse. Über die Lieferzeit wird der Kunde im Rahmen des Bestellvorgangs hingewiesen und bei etwaigen Verzögerungen über das entsprechende voraussichtliche Lieferdatum per E-Mail oder telefonisch informiert.
Weiterhin ist Voraussetzung für die Auslieferung der Ware die fristgerechte Erfüllung aller für die Vertragsdurchführung erforderlichen Pflichten durch den Kunden.
In Fällen von höherer Gewalt oder Streiks können sich die von uns angegebenen Lieferfristen für die Dauer der jeweiligen Verzögerung verlängern.
Falls ein dauerhaftes Lieferhindernis für uns eintreten sollte, etwa die Nichtverfügbarkeit der Ware bei unserem eigenen Lieferanten oder höhere Gewalt, das wir nicht zu vertreten haben, so haben wir das Recht vom Vertrag mit unserem Kunden zurückzutreten. Dieser wird über diesen Umstand unverzüglich informiert. Etwaige bereits empfangene Leistungen werden dann zurückgegeben und erstattet.
Da es sich vorliegend um einen Versendungskauf an einen Unternehmer handelt, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung sowie der Verzögerung gem. § 447 I BGB auf den Kunden über, sobald wir die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben.
Bei Annahmeverzug des Kunden geht die Gefahr ebenfalls auf diesen über.
Ein Annahmeverweigerungsrecht aufgrund unerheblicher Mängel der Ware steht dem Kunden nicht zu.
Soweit es dem Kunden zumutbar ist, sollen auch Teillieferungen zulässig sein.
Jegliches Transport- und Verpackungsmaterial wird Eigentum des Kunden.
7. Gewährleistung
Der Kunde hat uns offensichtliche Mängel der Ware unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Erhalt, per E-Mail mitzuteilen, um Gewährleistungsrechte geltend machen zu können.
Handelt es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann i.S.v. §§ 1ff. HGB und liegt ein beiderseitiges Handelsgeschäft vor, so treffen den Kunden die Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB. Um sich auf seine Gewährleistungsrechte berufen zu können, ist der Kunde dabei vor allem verpflichtet die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf Mängel hin zu überprüfen. Eine unverzügliche Anzeigepflicht gilt hier auch bei nicht offensichtlichen Mängeln.
Auf unser Verlangen ist die gerügte Ware auf unsere Kosten an uns zurückzusenden.
Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die Ware nicht bereits bei der Übergabe an den Kunden mangelhaft war oder sie erst im Verantwortungsbereich des Kunden beschädigt worden ist, können wir die Transportkosten zurückverlangen.
Die Wahl der Nacherfüllungsart gem. § 439 I BGB zwischen Nachlieferung und Nachbesserung verbleibt bei uns. Die Rechte des Kunden im Falle des Fehlschlagens der Nacherfüllung bleiben ihm erhalten.
Unsere Mangelbeseitigungspflicht entfällt, sobald der Kunde die Mangelbeseitigung selbst vornimmt oder durch einen Dritten vornehmen lässt oder das mangelbehaftete Bauteil anderweitig verändert oder verändern lässt. Mängelansprüche des Kunden sind auch für solche Veränderungen und deren Folgen ausgeschlossen, die der Kunde oder ein Dritter unabhängig von einem Mangel unsachgemäß an der Ware vornimmt oder vornehmen lässt. Entstehen uns durch eine solche, mithin unberechtigte Inanspruchnahme, Kosten, trägt sie der Kunde.
Bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit und bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit stehen dem Kunden keine Mängelansprüche zu. Dies gilt auch bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind sowie bei nicht mehr reproduzierbaren Softwarefehlern.
Ein Aufwendungsersatzanspruch des Kunden gem. § 439 II BGB ist insoweit ausgeschlossen, als sich die Kosten der Aufwendungen im Rahmen der Nacherfüllung für den Kunden deshalb erhöhen, weil die Ware an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht wurde. Dies gilt nicht, wenn dies dem bestimmungsgemäßen Gebrauch entspricht.
Regressansprüche gem. § 445a BGB kann der Kunde gegen uns nur insoweit geltend machen, als er mit seinem eigenen Abnehmer keine über die gesetzliche Mängelansprüche hinausgehende Vereinbarung getroffen hat.
Der Kunde kann seine Mängelrechte ein Jahr ab Erhalt der Ware geltend machen.
Dies gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie arglistigem Verschweigen eines Mangels. Auch bei Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Weiterhin besteht keine Verkürzung der Verjährung für den Unternehmerregress gem. § 478 II BGB. Die längeren Verjährungsfristen bezogen auf Mängelansprüche bei einem Bauwerk und einer Sache für ein Bauwerk gem. § 438 I Nr. 2 BGB sowie für Baumängel gem. § 634a I Nr. 2 BGB sind nicht anwendbar, da dem Kunden der Einbau in ein Bauwerk aus sicherheitstechnischen Gründen untersagt ist (siehe 4.).
Neben den nachfolgenden Schadensersatzansprüchen des Kunden bestehen keine weiteren Ansprüche des Kunden gegen uns oder unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Sachmangels, als die in diesem Abschnitt aufgezählten.
8. Haftung
Die nachfolgenden Haftungsbedingungen gelten auch für Pflichtverletzungen durch unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Wird unsere Haftung für Schäden im Folgenden ausgeschlossen oder eingeschränkt, so gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit resultieren, haften wir für jeden Grad des Verschuldens. Dies gilt auch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die zur Erfüllung des Vertrags notwendig sind und für Verzugsschäden gem. § 286 BGB.
Werden von uns wesentliche Vertragspflichten verletzt, beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.
Werden von uns unwesentliche Vertragspflichten verletzt, so ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Für Verzugsschäden gilt die Beschränkung, dass der Kunde pro vollendete Woche des Verzuges einen Schadensersatz von je 0,5% und insgesamt höchstens 5 % des Lieferwertes des nicht gelieferten Teils geltend machen kann. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch im Falle des Verzugs besteht nicht.
Wir können von unserem Kunden verlangen, von seinem Rücktrittsrecht wegen des Verzuges innerhalb einer Frist von zwei Wochen Gebrauch zu machen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt dieses Rücktrittsrecht.
Weiterhin trifft uns die uneingeschränkte Haftung für jegliches vorsätzliche und grob fahrlässige Handeln, das Schäden beim Kunden verursacht. Dies gilt auch bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie und Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz ersatzfähig sind.
Soweit die Lieferung unmöglich ist, haften wir in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Ansonsten beschränkt sich der Anspruch des Käufers bei Unmöglichkeit der Lieferung auf Schadensersatz neben und/oder statt der Leistung einschließlich des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen insgesamt auf 10 % des Wertes der Lieferung. Weitergehende Ansprüche des Käufers wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind, auch nach Ablauf einer dem Verkäufer gesetzten Frist zur Leistung, ausgeschlossen. Die Beschränkung und der Ausschluss gelten nicht bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Das Recht des Käufers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Eine Haftung für die ständige Verfügbarkeit unserer Webseite und die damit verbundenen Leistungen besteht nicht.
9. Widerrufsrecht
Dem Kunden steht, da dieser in seiner Unternehmereigenschaft gem. § 14 I BGB handelt, kein Widerrufsrecht zu.
10. Unser Rücktrittsrecht, Vertragsanpassung
In Fällen der Unmöglichkeit der Lieferung der Ware und im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Kunden oder seiner Insolvenz, steht uns ein Rücktrittsrecht vom Vertrag zu.
Unmöglichkeit ist vor allem dann gegeben, wenn die Ware aus einem von uns nicht zu vertretenden Grund nicht verfügbar oder die Herstellung aus wirtschaftlichen Gründen unzumutbar ist und dies für uns zum Zeitpunkt der Bestellung nicht vorhersehbar war. Umfasst ist auch der Fall, dass die Herstellung der Ware aus bei der Bestellung nicht vorhersehbaren technischen Gründen nicht möglich ist, da sie für uns unzumutbar ist. Weiterhin kann die Lieferung auch aufgrund höherer Gewalt wie zum Beispiel Naturereignissen, Streiks, Rohstoffmängeln, Erkrankungen und behördlichen Anordnungen unmöglich sein.
Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag durch uns, sind wir lediglich zur Rückzahlung der vom Kunden bereits geleisteten Zahlungen verpflichtet. Weitere Ansprüche des Kunden bestehen nicht. Eine Ausnahme ergibt sich lediglich in Bezug auf einen Schadensersatzanspruch des Kunden aufgrund von Unmöglichkeit der Leistung durch uns. Dieser ist jedoch eingeschränkt und wird im Haftungsteil unter 8. dieser Vereinbarung näher ausgeführt.
Treten unerwartete Umstände von für uns wirtschaftlich bedeutendem Wert ein oder wirken solche anderweitig erheblich auf unseren Betrieb ein, so wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angepasst. Scheidet dies aufgrund von wirtschaftlicher Unvertretbarkeit aus, so behalten wir uns das Recht vor, vom Vertrag mit dem Kunden zurückzutreten. Dieses Rücktrittrecht kann von uns innerhalb von drei Wochen ab Kenntnisnahme des jeweiligen Ereignisses ausgeübt werden, danach erlischt dieses Recht.
11. Datenschutz
Wir erheben und verarbeiten ausschließlich personenbezogene Daten, die für den Bestellvorgang und die Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Der Kunde erkennt an, dass die Verwendung solcher Daten erforderlich ist.
In diesem Zusammenhang stellt der Kunde sicher, dass die Übermittlung personenbezogener Daten an uns, gerade den Bestellvorgang betreffend, von der Einwilligung betroffener Dritter getragen ist und stellt uns von allen damit verbundenen Ansprüchen und Forderungen Dritter frei.
Die Datenschutzerklärung ist auf unserer Homepage abrufbar und enthält die nähere Ausführung zum Umgang mit kundenbezogenen Daten.
12. Vertraulichkeit
Wir und unser Kunde verpflichten sich zur Verschwiegenheit hinsichtlich aller vertraulichen Informationen, die im Rahmen dieser Vertragsbeziehung zur gegenseitigen Kenntnisnahme gelangen, es sei denn diese Informationen wurden bereits öffentlich zugänglich gemacht oder der Öffentlichkeit nach Offenlegung ohne ein Verschulden unsererseits zugänglich, ebenso wenn wir die Informationen berechtigterweise von einem Dritten erhalten haben, der seinerseits ohne Verletzung einer Verschwiegenheitsverpflichtung zur Weitergabe berechtigt war.
Weiterhin gelten unsere Verschwiegenheitsverpflichtungen nicht, wenn wir die vertraulichen Informationen von Gesetzes wegen aufgrund gerichtlicher oder behördlicher Anordnung teilweise oder gänzlich offenlegen müssen. In einem solchen Fall wird der Kunde von uns über die vorliegenden Umstände unverzüglich informiert und es werden von uns alle zumutbaren Maßnahmen unternommen, um den Umfang der Offenlegung auf ein Minimum zu beschränken.
Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vereinbarung sind sämtliche schriftlichen, elektronischen, mündlichen, digital verkörperten oder in anderer Form übermittelten Informationen, die von dem Inhaber der Information an den Empfänger offenbart werden. Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Produkte, Herstellungsprozesse, Informationen über Technologien, wissenschaftliche Informationen, Forschungsziele, Know-how, Erfindungen, geistiges Eigentum, geschäftliche Beziehungen, Geschäftsstrategien, Businesspläne, Finanzplanung, Personalangelegenheiten und digital verkörperte Informationen (Daten). Hervorzuheben sind insbesondere alle technischen Zeichnungen und CAD-Modelle und alle Informationen in Bezug auf diese technischen Zeichnungen und Bauteile, die der Kunde uns offenlegt. Vertraulich zu behandeln sind zudem Unterlagen und Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet oder nach der Art der Information oder den Umständen der Übermittlung als vertraulich anzusehen sind, sowie das Bestehen dieser Vereinbarung und ihr Inhalt an sich und die Tatsache, dass wir vom Kunden beauftragt wurden.
Wir verpflichten uns, alle vertraulichen Informationen streng geheim zu halten und ausschließlich zu Zwecken der Auswertung der Bauteilspezifikation, der Lieferinformation, des etwaigen Angebots an den Kunden, des Vertragsschlusses, der Herstellung der bestellten Bauteile sowie der Verbesserung unserer Angebote und der Weiterentwicklung unseres Services zu nutzen.
Wir verpflichten uns, die vertraulichen Informationen nur gegenüber solchen (Sub-) Unternehmern offen zu legen, die auf die Kenntnis dieser Informationen für die voranstehenden Zwecke angewiesen sind. Dies betrifft vor allem externe Hersteller der bestellten Bauteile. Voraussetzung hierfür ist, dass wir sicherstellen, dass auch diese sich nach Maßgabe dieser Vereinbarung zur Vertraulichkeit verpflichten.
Wir verpflichten uns, die vertraulichen Informationen durch geeignete und angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen gegen den unbefugten Zugriff Dritter zu sichern und bei der Verarbeitung der vertraulichen Informationen die gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften zum Datenschutz einzuhalten. Dies beinhaltet unter anderem dem aktuellen Stand der Technik entsprechende technische Sicherheitsmaßnahmen zu treffen und die Verpflichtung der Mitarbeiter die Informationen vertraulich zu behandeln und datenschutzrechtliche Regelungen zu beachten.
Die genaue Verwendung aller kundenbezogenen Daten ist in unserer Datenschutzerklärung näher ausgestaltet.
13. Geistiges Eigentum und gewerbliche Schutzrechte
Alle eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte bezogen auf alle Texte, Dateien und Illustrationen, welche wir dem Kunden zur Verfügung stellen, verbleiben uneingeschränkt bei uns. Ohne unser vorheriges Einverständnis, ist es dem Kunden untersagt, jegliche solcher Unterlagen abzuändern, zu vervielfältigen oder Dritten zugänglich zu machen. Die vorstehenden Regelungen gelten für die Unterlagen des Kunden entsprechend. Wir sind berechtigt, die jeweils notwendigen Unterlagen Dritten zugänglich zu machen, die von uns mit der Herstellung und Lieferung der Ware beauftragt wurden.
Wir verpflichten uns, die Ware nur im Land des Lieferortes frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter zu erbringen.
Sollten gegen den Kunden von Seiten Dritter berechtigte Ansprüche wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden, so stehen dem Kunden, sofern wir dem nicht durch das Erwirken eines Nutzungsrechts für die Ware oder durch eine Änderung oder einen Austausch der Ware entgegen können, die gesetzlichen Rücktritts- und Minderungsrechte zu.
Der Anspruch des Kunden auf Schadensersatz richtet sich dabei nach 8. dieser Vereinbarung.
Der Kunde hat uns über die geltend gemachten Ansprüche Dritter unverzüglich zu informieren. Eine Verletzung der Rechte Dritter darf der Kunde nicht anerkennen und ist darüber hinaus dazu verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass in der Nichtnutzung der Ware kein Anerkenntnis liegt. Der Kunde überlässt uns alle Abwehrmaßnahmen gegen die Geltendmachung von Ansprüchen Dritter. Kommt der Kunde diesen Verpflichtungen nicht, so entfallen unsere vorgenannten Verpflichtungen.
Dem Kunden stehen keine Ansprüche zu, wenn er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat. Im Übrigen gelten für die hier geregelten Ansprüche des Kunden und bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel die Bestimmungen in 7. dieser AGB entsprechend. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen.
14. Schlussbestimmungen
Ansprüche des Kunden sind nicht übertrag- oder abtretbar.
Mündliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen worden und bedürfen daher der nochmaligen Bestätigung per E-Mail. Ergänzungen und Änderungen des Vertrages können ebenfalls nur per E-Mail und im gegenseitigen Einvernehmen vorgenommen werden.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist unser Geschäftssitz.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht. Wir sind auch berechtigt, das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen.