Auszug aus den allgemeinen Verkaufsbedingungen der Instawerk GmbH für Verbraucherkunden, Stand September 2026
KEIN WIDERRUFSRECHT DES KÄUFERS
Das gesetzliche Widerrufsrecht des Verbrauchers bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen (§§ 355, 356 BGB) besteht, soweit die Parteien – wie hier – nichts anderes vereinbart haben, u.a. nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
Da die zwischen uns und dem Käufer geschlossenen Verträge den Verkauf und/oder die Lieferung technischer Bauteile oder anderer beweglicher Sachen zum Gegenstand haben, die nicht vorgefertigt sind, sondern individuell nach Käuferwunsch (Konfiguration) in dessen Auftrag gefertigt werden (Auftragsfertigung), steht dem Käufer kein Widerrufsrecht zu.
Da es sich beim vorliegenden Vertragsschluss mit dem Verbraucher-Kunden gem. § 13 BGB um einen Fernabsatzvertrag i.S.d. §§ 312c I, 312 I BGB handelt, steht diesem grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 355,
312g I BGB zu.
Dieses erfährt jedoch einen Ausschluss aufgrund der Regelung in § 312g II Nr. 1 BGB. Hiernach besteht das Widerrufsrecht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
Dies ist vorliegend der Fall, da der Vertragsgegenstand die individuelle Anfertigung eines eigens vom Kunden konstruierten Bauteils betrifft. Die Konstruktion und Konfiguration des 3D-Modells durch den Kunden ist für die Herstellung maßgeblich, sodass das Bauteil genau nach seinen Auswahlkriterien angefertigt und somit auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten wird.
Dem Kunden steht damit kein Widerrufsrecht zu.